Derzeit verfolgen zahlreiche Anbieter von Online-Stadtplänen vermeintliche Urheberrechtsverstöße an ihrem Kartenmaterial. Diese sollen vornehmlich durch Verwendung auf den Websites der Betroffenen ohne die dazugehörige Lizenz begangen worden sein.
Abmahnwarner
Rentnerin ohne Computer wegen Filesharing verurteilt
Das Amtsgericht München hat eine pensionierte Münchnerin zur Zahlung von 651,80 € verurteilt, da sie einen Film rechtswidrig auf der Filesharing-Tauschbörse eDonkey zum Download angeboten haben soll.
OLG Hamm: Rechtsmissbräuchlichkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat sich mit der Frage beschäftigt, wann Sammelabmahnungen rechtsmissbräuchlich sind.
Auslöser des Rechtsstreits waren zahlreiche Abmahnungen eines Spielzeughändlers, der seine Produkte online vertreibt, gegenüber zahlreichen Mitkonkurrenten. Diese sollen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet haben. Die Abgemahnten wandten sich gemeinsam an einen Rechtsanwalt, der wiederum eine gesammelte Gegenabmahnung aussprach. Der ursprünglich Abmahnende sah hierin eine „konsternierte Racheaktion“.
Abmahnung der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Electronic Arts
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen den Computer- und Videospiel Hersteller Electronic Arts (EA) eine Abmahnung ausgesprochen. Anlass dazu seien die ungenauen Angaben über die Verwendung von Nutzerdaten.
Sind über 100 Abmahnungen rechtsmissbräuchlich?
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat sich im Sommer 2011 mit der Frage beschäftigt, ob mehr als 100 urheberrechtliche Abmahnungen in gleicher Angelegenheit gegenüber Rechtsverletzern schon rechtsmissbräuchlich sind.
Onlineshop: Abmahnung wegen fehlerhaften AGBs durch den Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
Zahlreiche Betreiber von Onlineshops sind in der letzten Zeit von dem Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. abgemahnt worden. Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat es sich zum Ziel gesetzt, Verbraucher nicht nur zu informieren, sondern auch über ihre Rechte zu beraten. Zur Durchsetzung dieser Ziele scheut der Verein den Gang zum Gericht keineswegs, um gegen den lauteren und gleichen Wettbewerb verstoßende Firmen zu kämpfen.
„Like“-Button: Abmahnung der Staatskanzlei des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen
Der oberste deutsche Datenschützer, Bundesdatenschutzbeauftragter Thilo Weichert, hat abermals deutlich unterstrichen, dass er auch vor Abmahnungen öffentlicher Behörden nicht zurückschreckt, wenn er Daten von Usern in Gefahr sieht. Aus diesem Grund rügte er nun die Staatskanzlei von Peter Harry Carstensen, CDU, welche den Button auf ihrer Homepage integriert hatten.
CDU-Politiker Siegfried Kauder wegen Urheberrechtsverstößen angezeigt
Gegen den CDU-Politiker Siegfried Kauder, seines Zeichens Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestags, ist bei der Berliner Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige eingereicht worden, da dieser auf seiner Homepage gegen Urheberrecht verstoßen haben soll.
„Like“-Button-Streit: Facebook gibt Auskunft über Datenspeicherung
Im Streit über den von Datenschützern heftig kritisierten „Like“-Button des Social Network Facebook hat sich das amerikanische Unternehmen am vergangenen Montag dem Kieler Landtag gestellt. Richard Allen trug dabei dem Kieler Innen- und Rechtsausschuss vor, dass Facebook keine Profile von Nichtmitgliedern erstelle.
Schon seit langem halten Datenschützern dem größten sozialen Netzwerk vor, durch die Möglichkeit, den „Like“-Button auf Websites zu platzieren, Daten von Usern zu sammeln, die nicht dem Netzwerk angehören.
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung eines Immobilienmaklers
Im Streit um eine Abmahnung eines wegen unlauteren Wettbewerbs durch falsche bzw. irreführende Angaben in der Werbung seiner Immobilienfirma ist der Antrag auf einstweilige Verfügung durch das Kammergericht Berlin zurückgewiesen worden.
Ein Makler bewirbt seine Dienste mit der Angabe einer vermeintlich zu geringen Monatsrate. Deshalb wird er von einem Mitkonkurrenten unter dem Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs sowie von irreführenden Angaben abgemahnt. Das Immobilienbüro wird nicht nur aufgefordert, jene Werbung in Zukunft zu unterlassen, sondern auch eine Abmahngebühr in Höhe von 150,00 € zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.