Glossar

Hamburger Brauch

Der „Hamburger Brauch“ hat sich aus der Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Thema "modifizierte Unterlassungserklärung" zusammen. Im Falle einer Abmahnung kann der Abgemahnte bzw. sein Anwalt in bestimmten rechtlichen Grenzen eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung verfassen. Der "Hamburger Brauch" betrifft dabei eine Formulierung innerhalb der  Unterlassungserklärung in Bezug auf die Höhe der Vertragsstrafe in der Unterlassungserklärung.

Streitwert und Gegenstandswert bei Abmahnungen

Als "Streitwert" bezeichnet man den in einem Geldbetrag ausgedrückten "Wert" eines Rechtsstreits. Danach werden die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten berechnet. Als "Gegenstandswert" wird der Wert eines aussergerichtlichen Rechtsstreits, also etwa einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen, bezeichnet. Danach berechnen sich dann die Abmahnkosten.

Serienabmahnung/ Massenabmahnung

Als Serien- oder Massenabmahnungen werden Abmahnungen bezeichnet, in denen eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle mit identischen Abmahnschreiben abgemahnt werden. Entgegen der landläufigen Meinung kann aber nur bei den wenigsten dieser Fälle allein aufgrund der Anzahl der Abmahnungen auch gleich eine Rechtsmissbräuchlichkeit angenommen werden.

Was ist eine Vertragsstrafe?

Die Unterlassungserklärung bei einer Abmahnung ist in der Regel mit einer Vertragsstrafe verbunden. Durch die Vertragsstrafe soll sichergestellt werden, dass der Abgemahnte die Vorgaben der Unterlassungserklärung auch tatsächlich einhält und den abgemahnten Rechtsverstoß nicht erneut begeht.Wird gegen die Regelungen der Unterlassungserklärung verstoßen, wird die Vertragsstrafe in der dort festgelegten Höhe fällig.

Abschlussschreiben

Nach Erlass einer einstweiligen Verfügung kann dem Gegner zur endgültigen Beilegung des Rechtstreits ein so genanntes Abschlussschreiben übersendet werden. Hierdurch verpflichtet sich der Antragsgegner,

Unterlassungsanspruch

Das UWG normiert in § 8 einen Anspruch auf Beseitigung des Rechtsverstoßes sowie auf Unterlassung. Auch anderen Rechtsbereichen wie dem Markenrecht oder dem Urheberrecht können entsprechende Unterlassungsansprüche entnommen werden.

Abmahnung

Im Arbeitsrecht stellt die Abmahnung eine Verwarnung durch den Arbeitgeber dar, die oftmals einer Kündigung vorausgeht und dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten sowie mögliche Konsequenzen aufzeigen soll.

In den Bereichen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder Markenrecht  bezeichnet eine Abmahnung ein Mittel der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Wettbewerbsrecht

Zum Wettbewerbsrecht zählen sämtliche Vorschriften, die auf den Wettbewerb zwischen Unternehmern abzielen und einen rechtlichen Rahmen hierfür bilden. Grundsätzlich herrscht Wettbewerbsfreiheit, diese soll gesichert werden durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Wiederholungsgefahr

Der in der Unterlassungserklärung festgelegte Anspruch dient in der Regel dazu, künftige Widerholungen der Rechtsverletzung zu vermeiden. Allein das Einstellen der gerügten Handlung (beispielsweise das Entfernen eines unrechtmäßig auf die Website eingestellten Fotos) allein reicht jedoch nicht aus,

Negative Feststellungsklage

Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage kann der Abgemahnte gerichtlich klären lassen, ob eine Abmahnung zu unrecht erfolgt ist oder ob diese berechtigt war. Dieses Vorgehen bietet sich an, um bei offensichtlich unberechtigten Abmahnungen