Die häufigsten Abmahngründe bei eBay

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eBay-Händler sind häufig von Abmahnungen betroffen. Die Gründe hierfür liegen zum einen im immer härter werdenden Wettbewerb. Zum anderen ist die Rechtslage insbesondere bei eBay in zahlreichen Punkten unklar und widersprüchlich, insbesondere was die Frage einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung angeht. Lesen Sie hierzu auch den Artikel "Die Musterwiderrufsbelehrung - Abmahnungen und kein Ende"Das Oberlandesgericht Hamm (Az. 4 W 148/07) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der betroffene eBay-Händler nahezu alles falsch gemacht hatte, was man in diesem Zusammenhang falsch machen kann. Im Einzelnen wurden folgende Punkte vom OLG Hamm als unzulässig und somit als abmahngefährdet beurteilt: 1) Die Verwendung mehrerer verschiedener Widerrufsbelehrungen 2) Die Verwendung folgender Formulierung in der gesetzlichen Widerrufbelehrung: Nach der Maßgabe des deutschen Fernabgabegesetzes hat er innerhalb von n Tagen ab Zugang der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. 3) Die Verwendung folgender Formulierung in der gesetzlichen Widerrufbelehrung: Die Rücksendung ist mit der Firma P GmbH abzustimmen. 4) Die Verwendung folgender Formulierung in der gesetzlichen Widerrufbelehrung: Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. 5) Die Verwendung folgender Formulierung in der gesetzlichen Widerrufbelehrung: Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. 6) Die Verwendung folgender Formulierung in der gesetzlichen Widerrufbelehrung: Die Rücksendung muss ausreichend frankiert sein. Nicht freigemachte Waren werden nicht angenommen. 7) Die Verwendung folgender Formulierung in der gesetzlichen Widerrufbelehrung: Die Rücksendung der Ware hat in der unbeschädigten Originalverpackung der Ware einschließlich eventueller Beipackzettel zu erfolgen. 8) Die Verwendung folgender Formulierung in der gesetzlichen Widerrufbelehrung: Es werden nur ausreichend frankierte Sendungen angenommen. Bei unfreien Sendungen wird die Ware verweigert. 9) Die Verwendung folgender Formulierung in der gesetzlichen Widerrufbelehrung: Eingeschweißte Ware wird durch das Öffnen der Verpackung entsiegelt und ist vom Umtausch ausgeschlossen. Ware mit entfernten oder geöffneten
Garantiesiegeln sind vom Umtausch ausgeschlossen.
10) Die Verwendung folgender Formulierung in der gesetzlichen Widerrufbelehrung: Waren mit Gebrauchsspuren sind vom Umtausch ausgeschlossen! 11) Die Verwendung folgender Formulierung in der gesetzlichen Widerrufbelehrung: Die Rücksendung muss ausreichend frankiert sein. Nicht freigemachte Waren werden nicht angenommen. 12) Die Verwendung folgender Formulierung in der gesetzlichen Widerrufbelehrung: Bei Beschädigungen durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder fehlender Originalverpackung tritt das Widerrufsrecht nicht in Kraft. 13) Auslandsversand anzubieten, ohne die jeweiligen Versandkosten mit anzugeben. 14) Die Verwendung folgender Formulierung für Versandkosten: Kosten für Nachnahme, Express und Versand ins Ausland bitte anfragen
wie bei der Auktion #####/#### geschehen.
Streitwert:
Der Streitwert wurde vom Gericht auf 30.000,- € festgesetzt. Hieraus ergeben sich für eine Instanz Gerichts –und Anwaltskosten von mehr als 5.500,00 Euro. Wird die Berufung durchgeführt, steigen die Kosten für beide Instanzen auf ca. 12.000,00 Euro an.  Allein aus Kostengründen sollten Sie eine rechtliche Prüfung Ihres eBay-Shops in Auftrag geben, bevor es zu teuren Abmahnungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.