Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, welche den Inhalt einer Abmahnung festlegen. Durch die Rechtsprechung sind jedoch Anhaltspunkte dafür entwickelt wurden, welche Punkte eine Abmahnung enthalten sollte. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass hierbei stets eine Prüfung im Einzelfall erfolgen muss. Zudem ist die Rechtsprechung der Gerichte vielfach nicht einheitlich, etwa was die Frage des Nachweises des Zugangs der Abmahnung oder der Beifügung der Vollmacht angeht.
Im Wesentlichen sollte eine Abmahnung Ausführungen zu folgenden Punkten enthalten:
Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes
Darstellung des zu unterlassenden Verhaltens
Rechtsfolgen der Verletzungshandlung
Unterlassungsverpflichtungserklärung
Fristsetzung zur Abgabe der Unterlassungsverpflichtungserklärung