Mandanten fragen häufig danach, ob man sich gegen eine Abmahnung schützen kann, indem man eine Rechtsschutzversicherung abschließt. Das Ergebnis gleich vorneweg, es ist in der Regel nicht möglich, sich im Vorfeld über eine Versicherung gegen Abmahnungen zu schützen.
Kein nachträglicher Versicherungsschutz
Zunächst einmal ist es bei allen Rechtsschutzversicherungen so, dass der nachträgliche Abschluss einer Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nicht möglich ist. Wenn das so genannte Schadensereignis bereits eingetreten ist und zu diesem Zeitpunkt kein Versicherungsschutz bestand, kann man nicht einfach nachträglich eine Versicherung abschließen.
Im Gegenteil, die meisten Versicherungen sehen eine so genannte Warte- oder Sperrfrist vor. Das bedeutet, dass Versicherungsschutz beispielsweise erst 3 Monate nach der Vertragsunterzeichnung gegeben ist.
Rechtsschutzversicherungen für Privatpersonen
Kein Versicherungsschutz für Filesharer
Gerade im Bereich der Nutzung von Tauschbörsen, aber auch bei anderen Rechtsverstößen im Bereich Urheberrecht (etwa wegen der unberechtigten Nutzung von Stadtplänen, Bildern oder Texten), werden auch Privatpersonen abgemahnt. Rechtsverstöße aus dem Bereich des Urheberrechts sind allerdings grundsätzlich in allen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Gegen Abmahnungen au dem Umfeld Tauschbörsen und Co. kann man sich also nicht versichern.
Rechtsschutz beim E-Commerce
Es gibt allerdings auch für Privatpersonen sinnvolle Rechtsschutzversicherungen im Bereich „Internet“. Diese decken dann beispielsweise vertragsrechtliche Ansprüche ab, etwa wenn Sie Ware in einem Onlineshop bestellen und der Verkäufer nicht liefern will. Hier lohnt sich auf jeden Fall ein umfassender Versicherungsvergleich.
Rechtsschutzversicherungen für Unternehmer
Abgesehen von den Filesharing-Abmahnungen treffen Abmahnungen in der Regel Unternehmer. Die meisten Abmahnungen kommen nämlich aus Rechtsgebieten, die ein handeln im Wettbewerb oder im geschäftlichen Verkehr erfordern. Hier ist zum einen der gesamte Bereich des Wettbewerbsrechts zu nennen, etwa wenn fehlerhafte AGB oder eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet werden. Daneben kommen hier Rechtsverstöße aus den Bereichen des Marken- und Patentrechts sowie des Urheberrechts in Betracht.
Sämtliche Bereich des Wettbewerbsrechts und des so genannten geistigen Eigentums, um die es in Abmahnungen in der Regel geht, werden in den Geschäftsbedingungen der Versicherungen stets ausdrücklich ausgeschlossen.
Allerdings wird es für Unternehmer trotzdem oft sinnvoll sein, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Es verbleiben eine Menge an rechtlichen Risiken, etwa aus den Bereichen Vertragsrecht, Forderungsrecht, Steuerrecht oder Arbeitsrecht, die gegen kostspielige Rechtsstreitigkeiten versichert werden können.
Versicherung über einen Rechtsanwalt?
Über einen Umweg können Unternehmer aber trotzdem ein gewisses Maß an Haftungsreduzierung erreichen, indem sie die Webseite oder den eigenen Onlineshop von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, sonst erhält er keine Anwaltszulassung. Und selbstverständlich haftet jeder Rechtsanwalt für Fehler seiner Arbeit. Deshalb sind Hinweise auf Anwaltswebseiten, die mit einer Haftungsübernahme werben, ziemlicher Humbug und können selbst als unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten abgemahnt werden. Zur Klarstellung, jeder Anwalt haftet für seine Arbeit, ob er das nun ausdrücklich auf die Website schreibt oder nicht.
Wenn der Rechtsanwalt den Mandanten etwa bei der Prüfung einer Website falsch berät und deshalb (berechtigt) abgemahnt wird, kann der Mandant verlangen, dass der Anwalt die durch die Falschberatung verursachten Kosten übernimmt. Der Anwalt kann diesen Schaden von seiner Haftpflichtversicherung regulieren lassen. Über die Haftpflichtversicherung des Anwalts entsteht eine Art indirekter Versicherungsschutz für den Mandanten.
Arbeitsrechtliche Abmahnung
Gegen arbeitsrechtliche Abmahnungen kann man sich hingegen versichern. Diese Abmahnungen haben aber ausser dem Namen nichts mit den auf dieser Website behandelten Abmahnungen zu tun. Der Schutz gegen unberechtigte Abmahnungen (im Arbeitsrecht eine Vorstufe der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses) ist in der Regel von einer Rechtsschutzversicherung im Bereich Arbeitsrecht umfasst.