Die Besonderheiten der Abmahnung

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Abmahnungen haben die Aufgabe, einen rechtlichen Anspruch schnell, kostengünstig und ohne Inanspruchnahme der Gerichte durchzusetzen. Dem vermeintlichen Rechtsverletzer soll Gelegenheit gegeben werden, das als rechtswidrig angesehene Verhalten umgehend einzustellen. Hierzu dient die Unterlassungserklärung, welcher einer Abmahnung regelmäßig beigefügt ist. Der Abgemahnte kann dann entscheiden, ob er den Rechtsverstoß als rechtswidrig anerkennt und so die Kosten und den Zeitaufwand für ein Gerichtsverfahren vermeiden.

Auch für den Abmahnenden kann es wichtig sein, vor einem Gerichtsverfahren den Weg über die Abmahnung zu gehen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass er den Prozess in der Sache gewinnt, wegen der Regelung in § 93 ZPO aber trotzdem die Kosten tragen muss.

Gerade im Internet werden jedoch häufig Abmahnungen ausgesprochen, welche nur dem Zweck dienen, ungeliebte Konkurrenten vom Markt zu drängen oder die Gebühren des Anwalts zu rechtfertigen. Die Bandbreite der Abgemahnten reicht von Onlineshops, egal ob diese  Haushaltsgeräte, Druckerpatronen oder Mode verkaufen über Social-Communities und Internetforen bis zu reinen Informationsseiten.

Aufgrund der oftmals sehr hohen Kosten und Unterlassungsstrafen sollte im Falle einer Abmahnung stets ein spezialisierter Rechtsanwalt um Rat gefragt werden. Zum einen, da Sie andernfalls Rechtspositionen aufgeben, obwohl die Abmahnung eventuell ganz oder in wichtigen Punkten ungerechtfertigt ist. Zum anderen, da nur bei einer berechtigten Abmahnung auch ein Anspruch darauf besteht, die Anwaltskosten der Gegenseite zu tragen. Aufgrund der zeitlich sehr kurzen Fristen kann zudem nur ein spezialisierter Anwalt in der Kürze der Zeit überblicken, welches Vorgehen am sinnvollsten ist.

Die praktische Erfahrung zeigt dabei, dass bei der Einschaltung eines entsprechend spezialisierten Anwaltes die Bereitschaft der Gegenseite zu Vergleichsverhandlungen in der Sache, aber auch im Bereich der zu erstattenden Kosten deutlich höher ist.

Meine langjährige anwaltliche Erfahrung und die Bearbeitung von Hunderten von abgemahnten Mandanten zeigt dabei, dass das gefährliche in der Regel nicht die Abmahnung selbst ist, sondern ein falsche oder gar keine Reaktion der Abgemahnten.