Online-Händler wegen Urheberechtsverletzung von Reifenhersteller abgemahnt

(12 Bewertungen, durchschnittlich 4.58 von 5)

Ein Produzent von Fahrradreifen, initiierte über eine Kölner Anwaltskanzlei ohne Vorwarnung eine kostenpflichtige Abmahnung gegen mehrere Fahrrad-Händler, welche jene Reifen im Angebot hatten. Damit reiht sich der Kläger in eine große, schier endlose Reihe von Abmahnungen gegen Online-Händler ein. Der Grund für die Abmahnung ist ebenfalls bei rechtlichen Auseinandersetzungen sehr häufig: Urheberrechtsverletzung.

Die Rechtslage

So hatten unterschiedliche Online-Fahrradhändler beim Anbieten der Marken-Reifen auf ihren Shop-Webseiten Fotos der Produkte genutzt, welche der Firmen-Website des Markenherstellers entnommen wurden. Da jedoch keine Nutzungserlaubnis seitens des Produzenten für die Händler vorlag, ist das Anzeigen dieser Bilder rechtswidrig.

Nach eigenen Angaben einer der Betroffenen beläuft sich die Rechnung auf ca. 900 €, bei weiteren Abmahnungen sogar auf das Zehnfache dieser Summe.

Unstimmigkeiten und Unklarheiten

Nachdem die betroffenen Händler die Abmahnungen erhalten hatten, machte sich Widerstand breit, der nicht die rechtliche Komponente, sondern das Vorgehen des Reifenherstellers, betraf. So bemängelten einige Händler, dass es zu keiner Vorwarnung oder Anfrage auf Unterlassung der Nutzung der Bilder kam. Ein weiterer Shop-Betreiber nahm die Marken-Reifen so lange aus dem Angebot, bis die Sachlage geklärt war.

Fazit

Der sich regende Widerstand gegen das fast willkürliche Vorgehen des Reifenherstellers endete damit, dass sich eben jener Produzent per Email für die Abmahnungen entschuldigte. Dieser Fall zeigt, dass viele Firmen oftmals auf seltsamen Wegen versuchen, zu ihrem Recht zu gelangen. Bei diesem Vorgehen jedoch, dürfte sich der Produzent eher einen großen Nachteil bzw. Vertrauensverlust bei seinen Händlern als einen Vorteil "erarbeitet" haben.