Gegen den CDU-Politiker Siegfried Kauder, seines Zeichens Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestags, ist bei der Berliner Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige eingereicht worden, da dieser auf seiner Homepage gegen Urheberrecht verstoßen haben soll.
Was war geschehen?
Siegfried Kauder soll auf seiner Homepage Bilder verwendet haben, deren Nutzungsrechte er nicht besitzt. Publik wurde dies erst, nachdem sich der Politiker selber bei einer Veranstaltung der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) für einen Gesetzentwurf einsetzte, der vermeintliche Internetuser warnen soll, wenn diese Urheberrechtsverletzungen zur Last gelegt werden. Später setzte er sich als weitere Konsequenz auch noch für Internetsperren ein, die Filesharern und anderen Nutzern, die Urheberrecht verletzt haben sollen, auferlegt werden sollen.
Daraufhin überprüfte der Piratig-Blogger Alexander Double die Website des Politikers und stieß prompt auf mehrere Fotos, die auch an anderen Stellen im Internet auftauchen, was ein Indiz für einen Urheberrechtsverstoß sein könnte.
Was dann geschah
Damit konfrontiert, kommentierte Siegfried Kauder, dass diese Tatsache zum einen sein Vorhaben bestärke und er zum anderen die Urheberrechte an den Bildern erworben habe. Die Tatsache, dass lediglich Nutzungsrechte erworben werden können, vergaß der Volljurist dabei scheinbar. Außerdem gab er dem Südkurier zu Protokoll, dass er die Rechte nur erworben habe, um die Inhaber vor einer Anfragenflut zu bewahren.
Derweil fand Double heraus, dass für mindestens ein Bild keine Rechte von Kauder erworben worden waren, was aber noch keine anwaltliche Abmahnung zur Folge gehabt hatte.
Strafantrag gegen Kauder gestellt
Am 30.September 2011 reichte der Blogger Tobias Raff eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin gegen den CDU-Politiker ein. Inhalt der Anzeige ist der Vorwurf, dass Kauder auf seiner Website Bilder verwenden soll, deren Rechte er nicht erworben hat.
Zunächst gestaltete sich aber die Suche der zuständigen Staatsanwaltschaft problematisch, da die Homepage Kauders kein gültiges Impressum aufwies.
Die Erfolgsaussichten der Anzeige sind zwar äußerst gering, da Kauder zum einen die Immunität eines Abgeordneten genießt, zum anderen Raff nicht Urheber der Bilder ist. Dennoch ist der Politiker nicht vor zivilrechtlichen Ansprüchen geschützt, ebenso wenig davor, dass sich die Affäre noch weiter herumspricht.
Was können Sie tun, wenn Sie abgemahnt wurden?