Das Amtsgericht München hat eine pensionierte Münchnerin zur Zahlung von 651,80 € verurteilt, da sie einen Film rechtswidrig auf der Filesharing-Tauschbörse eDonkey zum Download angeboten haben soll.
Was war geschehen?
Ein Hooligan-Film soll von der Adresse der Münchnerin in das p2p-Netzwerk eDonkey hochgeladen worden sein. Der vermeintlichen Filesharerin auf die Spur gekommen sind die Rechteinhaber des Filmes durch eine private Anti-Piracy-Firma, welche die später der pensionierten Münchnerin zugeordnete IP-Adresse in der Tauschbörse ausfindig machte.
Nachdem der Provider der ermittelten IP-Adresse die dazugehörige Anschrift zuordnete, stießen die Rechteinhaberin auf die Betroffene.
Entscheidung des Gerichts
Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Urheberrechtsverstoß von dem Anschluss der Münchnerin begangen worden ist. Dass die Rentnerin allerdings weder einen Computer noch einen WLAN-Router, auf welchen Dritte hätten zugreifen können, besitzt, sei für eine Verurteilung nicht relevant. In dem Urteil wird weiterhin die Richtigkeit der Zuordnung der IP-Adresse zu der Anschrift der Münchernin angenommen. Somit muss diese einen Schadensersatzbetrag von 651,80 € an die Rechteinhaber zahlen.
Fazit
Das Urteil ist, nicht nur im Onlinecommunities, heftigst umstritten.So scheint es zunächst unvorstellbar, dass jemand ohne Computer und Bezug zu dem upgeloadeten Film einen Urheberrechtsverstoß an eben jenem begehen könnte. Auf der anderen Seite sprechen die Tatsachen eine deutliche Sprache - zu Lasten der Rentnerin.
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