„Like“-Button: Abmahnung der Staatskanzlei des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen

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Der oberste deutsche Datenschützer, Bundesdatenschutzbeauftragter Thilo Weichert, hat abermals deutlich unterstrichen, dass er auch vor Abmahnungen öffentlicher Behörden nicht zurückschreckt, wenn er Daten von Usern in Gefahr sieht. Aus diesem Grund rügte er nun die Staatskanzlei von Peter Harry Carstensen, CDU, welche den Button auf ihrer Homepage integriert hatten.

Was war geschehen?

Wie eRecht24 berichtet, habe die schleswig-holsteinische Staatskanzlei auf ihrem Internetauftritt den derzeit heftig umstrittenen „Like“-Button des sozialen Netzwerks Facebook integriert. Durch diesen Button soll Facebook fleißig Daten von Nutzern in einem ungeahnten Umfang sammeln. Weichert erläuterte, dass sich die Staatskanzlei durch das Anbieten der „Gefällt mir“-Funktion einem Verstoß gegen das geltende EU-Datenschutzrecht schuldig gemacht haben.

Blaue Briefe gegen Datenschutzmängel

In der letzten Zeit ist der deutsche Datenschutzbeauftragte vermehrt gegen Firmen und Behörden vorgegangen, die den „Like“-Button auf ihrer Homepage anbieten. Bisher seien, so erläuterte Sven Polenz vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) insgesamt zehn Unternehmen mit „blauen Briefen“ abgemahnt worden. Diesen sei eine Frist bis Ende des Monats gesetzt worden, bis wann jene den „Gefällt mir“-Button von ihrer Homepage entfernt haben müssen. Werde diese Frist nicht eingehalten, habe die ULD die Möglichkeit, ein Bußgeld von bis zu 50.000 € zu verhängen. Davon ausgenommen seien die öffentlichen Behörden, bei welchen die Datenschutzmängel nur gerügt, nicht aber sanktioniert werden können.

Staatskanzlei möchte nicht auf Facebook verzichten

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein will nicht auf Facebook verzichten. Das Social Network habe sich besonders in Krisenzeiten bewährt, beispielsweise während der EHEC-Krise oder auch im Winter bei Schulausfällen.

Fazit

Insgesamt ist die rechtliche Lage um den "Like"-Button noch immer umstritten. Allerdings ist bei einer Integration auf der eigenen Homepage Vorsicht geboten, da, wie im Fall der schleswig-holsteinischen Staatskanzlei, eine Abmahnung wegen Verstößen gegen das europäische Datenschutzrecht drohen könnte.

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