Begleitend zu jeder Abmahnung wegen Downloads von Musik, Filmen oder Hörbüchern aus Filesharing-Plattformen fordern die abmahnenden Parteien die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese Erklärungen erweisen sich häufig als viel zu weit gefasst, und sind somit ungültig, wie das Oberlandesgericht Köln nun entschieden hat.
Was war geschehen?
Ein Hörbuchverlag forderte von einem Internetanschlussinhaber, der ein Werk des Verlages illegal in einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen hatte, die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, die sich nicht nur auf das abgemahnte Werk, sondern auf alle Werke des Rechteinhabers bezog. Darüber hinaus gab der Hörbuchverlag an, dass eine Einschränkung der Erklärung deren Unwirksamkeit zur Folge habe. Sollte der Abgemahnte die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen, drohte der Verlag, eine einstweilige Verfügung gegen die Weitergabe sämtlicher geschützter Werke des Verlages durch den Betroffenen zu erwirken.
Der Abgemahnte seinerseits gab außergerichtlich eine Unterlassungserklärung ab, die allerdings nur das abgemahnte Werk umfasste.
Entscheidung des Gerichts
Das Oberlandesgericht Köln urteilte (Az: 6 W 30/11), dass eine Unterlassungserklärung nur die tatsächlich begangenen Rechtsverstöße beinhalten, nicht jedoch pauschal alle Werke des Verlages umfassen dürfe. Somit sei die Unterlassungserklärung des Hörbuchverlages zu weit gefasst und, bedingt durch die außergerichtliche Erklärung des Abgemahnten, das Verfahren zu verhindern gewesen, sodass der Verlag für die entstandenen Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens aufkommen muss. Weiterhin argumentierte das Gericht, dass eine Unterlassungserklärung keine Bedingungen enthalten dürfe.
Fazit
Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln hat weitreichende Folgen für abgemahnte Anschlussinhaber, denen ebenfalls ein Gerichtsverfahren droht, da das Urteil die Position der Abgemahnten deutlich gestärkt hat. Auch könnte den Betroffenen in der Frage der Rechtskostenerstattung das Urteil helfen, da eine Vielzahl der Erklärungen zu weit gefasst ist.