Der Betreiber des Videoblogs Fernsehkritik.tv, Holger Kreymeier, ist von dem Kölner Privatsender abgemahnt worden, da dieser in seinem Onlineshop ein T-Shirt mit der Aufschrift „Scheiß RTL“ vertrieb. Auf diesem Shirt war auch das geschützte Logo des Senders abgedruckt.
Was war geschehen
Kreymeier betreibt den Videoblog Fernsehkritik.tv schon seit April 2007. In diesem nimmt er die gesamte deutsche Fernsehlandschaft auf satirische Weise aufs Korn, wobei er weniger analytisch als polemisch kritisierend vorgeht.
Der Podcast refinanziert sich über Spenden oder eben über den Verkauf von T-Shirts über den Onlineshop des Blogs. Gegen ein solches geht nun der Privatsender RTL vor, da er sich in seinen Markenrechten an dem Senderlogo beeinträchtigt sieht. Kreymeier druckte neben dem Slogan „Scheiß RTL“ das RTL-Logo auf T-Shirt, ohne dazu eine Genehmigung zu besitzen.
Auslöser für diese heftige Kritik war ein Bericht der Sendung „Explosiv – das Magazin“, in welchem über stinkende gamescom Besucher berichtet wurde.
Weiteres Vorgehen der Parteien
Die Rechtsabteilung des Privatsenders stellte zunächst fest, dass die Alsterfilm GmbH von Holger Kreymeier das Senderlogo ohne rechtliche Genehmigung verwendet hatte. Somit liege ein Verstoß gegen die markenrechtlich geschützte Wort-Bildmarke vor. Der Sender verlangt, dass der Verkauf der Shirts eingestellt und die bereits Verkauften zurückgerufen werden sollen. Bis zum 6. September 2011 soll der Videoblog-Betreiber eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Darüber hinaus verlangt RTL die Herausgabe von Angaben zu Lieferanten, gewerblicher Abnehmer und weiterer Geschäftspartner der Alsterfilm GmbH. Unter Androhung weiterer rechtlicher Mittel verbietet der Sender, dass das Abmahnschreiben von Kreymeier veröffentlicht wird.
Kreymeier wiederum beruft sich auf ein Urteil des BGH, in welchem die Verwendung von geschützten Logos in satirischem Zusammenhang gestattet sei. Weiterhin schreibt er in seinem Blog, dass er RTL keine Geschäftsinterna des Alsterfilm GmbH offenlegen werde und kündigte vielmehr an, in naher Zukunft auch Aufkleber, Tassen und weitere Merchandising-Produkte mit dem Slogan und dem RTL-Logo vertreiben zu wollen. Die Forderung des Senders, das Schreiben nicht zu publizieren bezeichnet Kreymeier als „Knebelvertrag“ und veröffentlichte ihn prompt auf seinem Blog.
Rechtliche Beurteilung
Inwieweit ein Gericht den Slogan „Scheiß RTL“ als Satire auffassen wird, bleibt abzuwarten. Allerdings bot Kreymeier RTL durch den Vertrieb in seinem Onlineshop eine breite Angriffsfläche.
Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass der Privatsender weitere Schritte einleiten wird, sollte Kreymeier die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht einreichen. Eine einstweilige Verfügung würde den Fall nicht nur finanziell, sondern auch medial in anderen Dimensionen erscheinen lassen.