Die Verbraucherzentrale NRW hat im März 2011 zehn Anbieter von Klingeltondownloads, unter anderem die Deutsche Telekom, O2, E-Plus oder Vodafone, abgemahnt, da diese Verbraucher durch fehlende Preisangaben oder Abofallen beim Kauf eines Klingeltons irregeführt hatten.
Irreführung der Verbraucher
Dem Handybesitzer wurde der Preis eines Downloads erst nach dem Klick auf den Download- oder Kaufen-Buttons genannt, folglich erst nach dem Kauf des Titels. Dies verstößt laut der Verbraucherzentrale in erheblichen Maß gegen die Preisangabeverordnung. Weiterhin gab die Verbraucherzentrale NRW an, dass ein Anbieter irreführend handele, wenn er beim Kauf eines Klingeltons automatisch den Kauf eines teuren Abos voreingestellt habe.
Erste Erfolge sichtbar
Erste Erfolge der Abmahnungen verzeichnete die Verbraucherzentrale mittlerweile schon. So änderte die Deutsche Telekom, O2, E-Plus, Vodafone und weitere Anbieter ihre Internetauftritte im Bezug auf den Download von Klingeltönen. Die Verbraucherzentrale NRW ist gewillt, die Interessen der Verbraucher auch gegen die Firmen, die noch nicht den Forderungen der Abmahnung nachgekommen sind, gerichtlich durchzusetzen.