Auf der Onlinehandelsplattform eBay sind in letzter Zeit wiederholt gewerbliche Händler von Mitkonkurrenten abgemahnt worden. Ursache dazu waren unlauteres Verhalten wie fehlende Informationen über Widerrufsrechte und Anbieterkennzeichnung.
Abmahnung Kanzlei Schlömer Sperl: Helo GmbH & Co. KG
So mahnten die Hamburger Rechtsanwälte Schlömer Sperl für die Helo GmbH & Co. KG einen Onlinehändler aus dem Bereich Werkzeuge ab, da vermeintlich gegen zwingendes Verbraucherschutzrecht, Beginn der Widerrufsfrist, die Angabe gesetzlicher Informationspflichten von Unternehmen verstoßen worden sei.
Die Kanzlei, die schon die Betz DSR GmbH in ähnlichen Fällen auf dem Auktionsportal vertreten hatte, macht Unterlassungsansprüche und Kosten geltend. Neben der Abgabe der der Abmahnung beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Zahlung der angefallenen Kosten, resultierend aus dem auf 40.000 € festgelegten Streitwert, in Höhe von 1.192,60 € gefordert.Abmahnung AB Outlet Limited
Die AB Outlet Limited, die bei eBay unter dem Namen „AB-Outlet-Store“ auftritt, mahnte in einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung einen eBay-Händler wegen der Verschleierung seiner Eigenschaft als gewerblicher Verkäufer im Zuge angeblicher Privatverkäufe ab. Dabei wurde dem Abgemahnten besonders eine fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht, mangelnde Anbieterkennzeichnung sowie fehlende Information zum Zustandekommen des Vertrages zur Last gelegt.
Der abgemahnte Onlinehändler wurde zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Erstattung der angefallenen Kosten in Höhe von 651,80 €, berechnet aus dem Streitwert von 10.000 €, aufgefordert.
In einer weiteren Abmahnung der AB Outlet Limited, in der dem Abgemahnten exakt dieselben Verstöße vorgeworfen werden, wird ebenfalls die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten, die sich in diesem Fall jedoch aus dem auf 7.000 € festgelegten Streitwert errechenen.
Was können Sie tun, wenn Sie bei eBay abgemahnt wurden?