Abmahnung wegen Werbebanner bei kostenlosen Browserspielen

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Werbung bei kostenlosen Browsergames muss abschaltbar sein. Das forderte der Bundesverband Verbraucherzentrale und mahnte einen Anbieter solcher Spiele ab. Das Landgericht Berlin entschied nun, dass sich die Werbung abschalten lassen muss.

Was war geschehen

Das Unternehmen, das Browserspiele im Internet anbot, finanzierte seine Seite durch die Einblendung von Werbung. Der Bundesverband Verbraucherzentrale wurde auf diese Praxis, die an sich noch nicht verwerflich wäre, aufmerksam, da sich der Werbebanner vor Beginn des Spieles nicht ausblenden ließ, sondern erst nach 20 Sekunden verschwand. Zusätzlich wurde der Banner nicht durch einen „Werbung“ Schriftzug als solche kenntlich gemacht.

Einen Wettbewerbsverstoß sah der Bundesverband vor allem darin, dass der Nutzer die Werbung dulden musste, ohne diese manuell abschalten zu können. Dies sei, so die Argumentation des Abmahnenden, unzumutbar, da der User gezwungen sei, vor Spielbeginn 20 Sekunden zu warten und den Werbeblock nicht durch das Klicken eines Buttons beenden könne.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Berlin stimmte dem Bundesverband zu. Jeder User müsse durch das äußere Erscheinungsbild der Werbung erkennen können, dass ein Werbecharakter vorliege, argumentierte das Gericht und pauschalisierte dieses Argument für jedwede Art von Werbung im Internet, insbesondere bei der Verwendung von Links. Weiterhin sei eine eindeutige Kennzeichnung der Banner mit „Werbung“ unabdingbar, da es vor allem für Kinder schwer sei, zwischen Browserspielen und Werbung zu differenzieren, da deren Gestaltung häufig sehr ähnlich sei.

Eine unzumutbare Belästigung des Nutzers liege, so urteilte das Landgericht weiter, in der Einblendung eines Banners, das sich erst nach 20 Sekunden ausschaltet, da der User in dieser Zeit keine Möglichkeit habe, sich der Werbung zu entziehen. Zumutbar sei maximal eine Einblendung von 5 Sekunden.
Das Gericht stellte darin einen Wettbewerbsverstoß fest.

Fazit

Das Landgericht Berlin versucht, die Interessen der Verbraucher zu stärken. Websitebetreiber sollten die von ihnen geschalteten Einblendungen und Werbebanner dahingehend kontrollieren, ob diese entsprechend gekennzeichnet bzw. die maximale Einblendungsdauer ohne Abschaltmöglichkeit von 5 Sekunden nicht überschreiten.

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