Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung und Filesharing

Einen guten Song, ein lustiges Video, einen informativen Text oder ein kleines Computerspielchen haben die meisten Internet-Nutzer schon einmal auf ihren PC heruntergeladen. Viele tun es sogar regelmäßig, oft ohne genau zu wissen, ob dieses Downloaden nun eigentlich noch so ganz legal ist, oder nicht. Und was genau die eigenen Kinder da so alles aus dem Netz herunterziehen, darüber haben die meisten Eltern gar keinen Überblick.

Liegt dann eines Tages ein Schreiben einer Anwaltskanzlei im Briefkasten, in dem von „unerlaubter Verwertung“, „strafbewehrter Unterlassungserklärung“ und „Schadensersatz“ gesprochen wird, ist der Schreck zunächst einmal groß. Um das unangenehme Thema Abmahnung und Anwaltskosten so schnell wie möglich abzuhaken, unterzeichnen die Empfänger häufig die vorgefertigten Unterlassungserklärung und überweisen die geforderten Summen.

Geben Sie bei Filesharing Abmahnungen nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab! Wir erklären , was Sie zu Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen, Anwaltskosten Verjährung udn Störerhaftung wissen müssen.

Anzeige

>> Was ist Filesharing und warum wird es abgemahnt?
>> Was ist eine Abmahnung und warum habe ich sie bekommen?
>> Welche Kosten sind mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer verbunden?
>> Können die Schadensersatzansprüche auch verjähren?
>> Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?
>> Wie finde ich den richtigen Anwalt für meine Filesharing Abmahnung?

Was ist Filesharing?

Der englische Begriff enthält die Wörter file (Datei) und share (teilen), und bezeichnet zunächst nur das Teilen und Weitergeben von Dateien über das Internet. Mithilfe spezieller Programme können Nutzer Dateien auf ihrem eigenen Computer anderen zum Download zur Verfügung stellen. So entstehen Gruppen und Tauschbörsen (im Fachjargon P2P- oder Peer-to-Peer-Netzwerke genannt), deren Mitglieder unkompliziert Inhalte von anderen herunterladen können. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden. Handelt es sich bei den Dateien allerdings um Bücher, Filme oder Musiktitel, die dem Urheberrecht unterliegen, bewegt man sich schnell im Bereich der Illegalität. Folgen sidn Abmahnungen, es sollen Unterlassungserklärungen abgegeben werden, es drohen Anwaltskosten und Mahnbescheide.

Auf solche Abmahnungen haben sich Kanzleien wie beispielsweise Waldorf und Frommer aus München spezialisiert. Die Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen „wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen“. Gleichzeitig fordern sie die die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz sowie der angefallenen Abmahnkosten.

Die vollständige Adresse der Kanzlei lautet:
WALDORF FROMMER Rechtsanwälte
Beethovenstraße 12
80336 München
Telefon: 089 / 52057210
Fax: 089 / 52057230
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Was ist eine Abmahnung?

Eine Person wird in einer Abmahnung aufgefordert, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Sie kann selbst entscheiden, ob sie ihr Verhalten als rechtswidrig anerkennt und durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf weiteren Zeit- und Kostenaufwand für ein Gerichtsverfahren verzichtet.

Eine solche Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts muss die folgenden Punkte enthalten:  

1. Details über den Geschädigten Mandanten: Bei  Abmahnungen wegen Filesharings erklären die Anwälte zunächst einmal, wessen Rechte sie vertreten. Mandanten sind oft namhafte Plattenkonzerne oder Filmstudios genannt. So vertreten die Anwälte Björn Frommer und Johannes Waldorf zum Beispiel:

  • Universal Music GmbH
  • Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb GmbH
  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG
  • Random House GmbH
  • SONY Music Entertainment Germany GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Warner Bros.Entertainment GmbH
  • Warner Music Group Germany Holding GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft

Auch der Titel des Werks, das unerlaubt heruntergeladen wurde, muss in der Abmahnung stehen. Schließlich wird den Abmahnschreiben erklärt, wodurch der Schaden entstanden ist – in diesem Fall durch das Downloaden urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne die nötige Einwilligung.

2. Angaben über die Kosten: Dem geschädigten Unternehmen soll ein Schadensersatz gezahlt werden. Außerdem fordern die Anwälte die Kosten ein, die ihnen selbst für die Erstellung der Abmahnung entstanden sind.

Achtung: Selbst wenn es sich tatsächlich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, sind die finanziellen Forderungen in Abmahnungen oft überhöht. Das betrifft sowohl die Abmahnkosten als auch den geforderten Schadensersatz. Spezialisierte Anwaltskanzleien können Auskunft darüber geben, ob überhaupt und in welcher Höhe die Forderungen in den Abmahnungen angemessen sind.

3. Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Bei der Unterlassungserklärung handelt es sich um den gefährlichsten Bestandteil der Abmahnung! Der Empfänger soll darin zum einen erklären, künftig die Urheberrechte des genannten Unternehmens zu respektieren. Gleichzeitig – und hier liegt der Knackpunkt – erkennt er mit Unterschrift unter der Unterlassungserklärung die Höhe des Schadensersatzes und der Abmahnkosten an UND verspricht, bei einem weiteren Rechtsverstoß gegenüber dem Abmahner eine Vertragsstrafe zu akzeptieren, die häufig über 5000,- Euro liegt. Es handelt sich also genau genommen um drei ganz verschiedene Erklärungen, die aber alle in einer Unterlassungserklärung mit der Unterschrift abgegeben werden.  

Müssen Abmahnungen per Post oder Einschreiben erfolgen?

Dabei muss eine Abmahnung nicht per Einschreiben, ja nicht einmal per Post zugestellt werden. Auch ein Versand per E-Mail oder Fax ist zulässig. Dies gilt jedoch in erster Linie für besonders eilige Fälle. In der Regel wird die Abmahnung dann zusätzlich noch in einem Brief verschickt, der wenig später ankommt. Die Behauptung, man habe das Schreiben gar nicht erst erhalten, hilft übrigens nicht weiter! Bei Abmahnungen gibt es nicht, wie in vielen anderen Fällen der Rechtsprechung, eine Beweispflicht des Absenders. Das Gericht setzt im Zweifelsfall die zuverlässige Zustellung durch die Post voraus.

Solche Abmahnungen - beispielsweise durch Waldorf und Frommer aus München oder eine andere Anwaltskanzlei - sind in jedem Fall ernst zu nehmen und sollte nicht – wie in Internetforen manchmal zu lesen – einfach ignoriert werden. Das heißt jedoch nicht, dass in jedem Fall die Forderungen der Abmahner gezahlt und die Unterlassungserklärung unterschrieben werden sollte! Dies könnte bedeuten, dass weitere gerichtlich angeordnete Schritte wie ein einstweiliges Verfügungsverfahren auf den Betroffenen zukommen. In Bezug auf die Anwaltskosten drohen daneben ein Mahnbescheid oder ein gerichtliches Mahnverfahren. Es ist empfehlenswert, das Abmahnschreiben und die Unterlassungserklärung einer auf Urheberrechtsverletzungen im Internet spezialisierten Anwaltskanzlei vorzulegen. Hier kann man Ihnen sagen, ob die geforderten Kosten angemessen sind, und wie Sie am besten reagieren. Ein Fachanwalt wird bei solchen Abmahnungen immer eine außergerichtliche Einigung anstreben.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu Filesharing Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Welche Kosten entstehen bei Filesharing-Abmahnungen?

  • Schadensersatz steht dem Unternehmen zu, dessen Inhalte ohne Erlaubnis heruntergeladen wurden. Man spricht hier auch vom entstandenen Lizenzschaden.  
  • Achtung: Zahlen muss, wer den Befehl zum Download erteilt hat. Dies ist nicht unbedingt auch die Person, auf die der Internet-Anschluss angemeldet ist, jedenfalls dann nicht, wenn auch Mitbewohner, Angestellte oder Kinder den PC nutzen. Die Adresse des Besitzers lässt sich leicht über die IP-Adresse des Computers herausfinden. War er oder sie aber nicht selbst auf den entsprechenden Tauschseiten eingeloggt, kann ein guter Anwalt meist eine Zahlung von Schadensersatz abwenden. Im Rahmen der Störerhaftung muss bei solchen Abmahnungen aber trotzdem oft eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.
  • Anwaltskosten haben nichts mit dem Schadensersatz zu tun. Sie entstehen nur, wenn der Beschuldigte tatsächlich eine Unterlassungserklärung unterzeichnen muss. Die Höhe der anwaltlichen Kosten hängt dann vom Streitwert ab. Auch hier erkennt ein spezialisierter Anwalt sofort, ob die Forderungen angemessen sind oder noch verhandelt werden sollten. Hier sollten Sie keine Experimente wagen, sonst droht ein gerichtlicher Mahnbescheid.

Im folgenden Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Filesharing-Abmahnung abwehren.

{artfastyoutube videoid="e-KnWq0FIb4"}{/artfastyoutube} Anzeige

Können Ansprüche auf Schadensersatz verjähren?

Sollten Sie die Forderungen der Anwaltskanzlei ignorieren, müssen Sie im schlimmsten Fall auf weitere gerichtliche Schritte einstellen; mindestens jedoch darauf, über Jahre hinweg weitere Abmahnschreiben mit immer höheren Summen zu bekommen. Die Kanzleien wissen, dass sie Betroffene auf diese Weise zermürben und so zum Zahlen bewegen können.

Allerdings können die Forderungen auch verjähren, und zwar unabhängig davon, ob sie berechtigt waren, oder nicht. Das heißt: Selbst eine begründete und juristisch einwandfreie Abmahnung kann nach einem bestimmten Zeitraum nicht mehr eingeklagt werden. Dieser Zeitraum liegt nach Meinung der meisten Gerichte bei 3 Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Abmahnung ausgesprochen wurde. Konkret heißt das zum Beispiel, dass eine Abmahnung aus dem Mai 2014 am 31.12.2017 verjährt ist.

Da Betroffene das häufig nicht wissen, senden viele Anwaltskanzleien auch nach Ablauf der Verjährungsfrist noch weitere Mahnungen. Dies ist völlig legal, allerdings muss die abgemahnte Person zu diesem Zeitpunkt keinen Forderungen mehr nachkommen.

Ich habe gar keine Tauschbörsen genutz und soll trotzdem eine Unterlassungserklärung abgeben?

Oft wird gar nicht die Person abgemahnt, die die Urheberrechtsverletzung begangen hat (Kinder, Gäste, Freunde), sondern der Anschlussinhaber des Internetzugangs, also oft die Eltern. Wenn das Abmahnschreiben im Briefkasten liegt ist der Ärger wegen der Anwaltskosten oft groß und Streit mit den Kindern vorprogrammiert.

Ein Tipp an alle Eltern: Bewahren Sie Ruhe!

Wenn Sie als Eltern abgemahnt wurden, Ihre Kinder aber gehandelt haben gibt das Ihnen bzw. Ihren Rechtsanwalt einige Möglichkeiten mehr zur erfolgreichen Verteidigung gegen die Abmahnung. Die geforderte Unterlassungserklärung müssen Sie im Rahmen der so genannten Störerhaftung als Anschlussinhaber zwar häufig trotzdem abgegeben. Bei den Abmahnkosten gibt es aber oft Spielraum.

Ich bin Vermieter, meine Gäste oder Untermieter haben die Urheberrechtsverletzung begangen

In vielen Fällen muss bei solchen Abmahnungen weder eine Unterlassungserklärung abgegeben noch die Anwaltskosten gezahlt werden. So entscheiden die Gerichte im Falle von Hotels oder Ferienwohnungen häufig, dass die Vermieter nicht haften. Zumindest dann wenn die Gäste vorher über Filesharing und das Risiko von Abmahnungen belehrt wurden.

Ganz wichtig: Vermieter sollten hier in keinem Fall eine Unterlassungserklärung abgeben. Wenn andere Gäste wieder Urheberrechtsverletzungen begehen drohen neben neuen Abmahnungen auch immens hohe Vertragsstrafen.

Wie reagiert man auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch die Kanzlei Waldorf Frommer?

Sobald Sie ein entsprechendes Abmahnschreiben dieser oder einer anderen Anwaltskanzlei in der Hand halten, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Bewahren Sie Ruhe! Für Laien können die juristischen Fachbegriffe in Verbindung mit genannten Geldsummen und Strafandrohungen sehr bedrohlich klingen. Tatsächlich sollten und können Sie erst einmal gelassen bleiben.
  2. Bezahlen Sie keine der gestellten Rechnungen! Zunächst muss geklärt werden, ob die Forderungen gegen Sie berechtigt und angemessen sind.
  3. Unterschreiben Sie keinesfalls die strafbewehrte Unterlassungserklärung! Es handelt sich hierbei praktisch um ein uneingeschränktes Schuldeingeständnis. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie nicht nur, keine weiteren Urheberrechtsverletzungen mehr zu begehen, sondern erkennen auch den geforderten Schadensersatz und die geforderten Anwaltskosten an. Die drei Punkte sollten aber voneinander getrennt betrachtet werden. Auch das eigenständige Modifizieren einer Unterlassunsgerklärung ist gefahrlich.
  4. Nehmen Sie nicht auf eigene Faust mit der Anwaltskanzlei Kontakt auf! Im Zweifelsfall sind Sie danach nicht klüger, als nach dem Lesen des Abmahnungsschreibens.

Was tun: Tipps zu Wahl des richtigen Rechtsanwalts

Erkundigen Sie sich stattdessen nach einem guten Anwalt, der sich auf Abmahnungen in Tauschbörsenfällen spezialisiert hat. Ist eine Kanzlei mit der Thematik bewandert, so kennt sie die Tricks und Kniffe der Gegenseite und kann in ein Minimum an Zeit den für Sie besten Vergleich erzielen. Bei einer allgemeinen Rechtsberatung oder eine Hotline dagegen erreichen Sie nur selten spezialisierte Anwälte  bekommen deshalb häufig auch keinen kompetenten Rat.

Die Kosten für den Anwalt müssen die Mandanten in den meisten Fällen selbst tragen, da private Rechtsschutzversicherungen bei Abmahnungen im Bereich Filesharing in der Regel nicht zahlen – Ausnahmen aus Kulanz bei langjährigen Kunden kann es allerdings geben. Gerade wenn Sie die Kosten selbst tragen müssen, empfiehlt es sich jedoch, gleich einen Fachmann aufzusuchen, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Ein auf Onlinerecht spezialisierter Rechtsanwalt wird den Sachverhalt mit Ihnen besprechen und wahrscheinlich eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie formulieren. Sie beinhaltet das Versprechen, die Urheberrechtsverletzung künftig zu unterlassen. Es handelt sich aber dabei nicht, wie bei der oben erklärten strafbewehrten Unterlassungserklärung, um ein Schuldeingeständnis. Die Unterschiede hierbei liegen im Detail einzelner Formulierungen. Wird die Erklärung zu stark eingeschränkt, muss die Gegenseite sie nicht akzeptieren, und ein gerichtliches Verfügungsverfahren könnte folgen. Eine zu weit gefasste Formulierung dagegen nimmt unnötig hohe Kosten in Kauf. Der Versuch, die Unterlassungserklärung auf eigene Faust zu modifizieren, führt bei juristischen Laien daher selten zum Ziel, weshalb Unterstützung eines Fachanwalts beim Erstellen einer solchen Erklärung unerlässlich ist.

Anzeige

Waldorf Frommer: Abmahnung der Filme „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise“ und „Die Reise zur geheimnisvollen Insel“ für die Warner Bros. Entertainment GmbH

 

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verfolgt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverstöße an dem Film „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise“. Die Vorgeschichte der „Herr der Ringe“-Trilogie soll von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt zum Download angeboten worden sein.

Waldorf Frommer: Urheberrechtsverletzungen an den Serien „Homeland“, „New Girl“ und „Modern Family“ abgemahnt

Abmahnung Twentieth Century Fox Germany Home Entertainment GmbH

 

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Germany Home Entertainment GmbH geht die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegen Filesharing der Serien „Homeland“, „New Girl“ und „Modern Family“ vor. Die Abgemahnten sollen ganze Staffeln oder einzelne Folgen aus einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen und erneut in diese hochgeladen haben.

Waldorf Frommer: Abmahnung des Albums „Walk The Moon“ (Walk The Moon)

Im Auftrag ihrer langjährigen Mandantin, der Sony Music Entertainment GmbH, geht die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte derzeit gegen Urheberrechtsverstöße an dem Album „Walk The Moon“ (Walk The Moon) vor, welches von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.

Waldorf Frommer: Abmahnung der Twilight-Saga zur Premiere des letzten Films

Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft

Am 22. November 2012 war es endlich soweit: mit „Breaking Dawn – Bis(s) zum Ende der Nacht Teil 2“ feiert die Twilight-Serie ihre fünfte und letzte Verfilmung der Romane von Erfolgsautorin Stephenie Meyer. Der Film bildet damit ein Jahr nach der Präsentation von Breaking Dawn – Bis(s) zum Ende der Nacht Teil 1“ den Abschluss der viel umjubelten Saga.

Waldorf Frommer: Filesharing des Albums „Looking 4 Myself“ (Usher) abgemahnt

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist von der Sony Music Entertainment Germany GmbH mit der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an dem Album „Looking 4 Myself“ des amerikanischen R&B-Sängers Usher beauftragt worden. Gerügt wird, dass die Abgemahnten das Urheberrecht des Plattenlabels durch das Hochladen des Albums in eine Filesharing-Tauschbörse verletzt hätten.

Waldorf Frommer: Abmahnung des Albums „Only by the Night“ (Kings of Leon)

Im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße an dem Musikalbum „Only by the Night“ der US-amerikanischen Rockband Kings of Leon. Die gerügten Verstöße sollen von den Abgemahnten in einer der einschlägigen Filesharing-Tauschbörsen begangen worden sein.