Schon wieder geht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße vor. Diesmal für die EuroVideo Medien GmbH für das Werk "Die Frau in Gold".
Einen guten Song, ein lustiges Video, einen informativen Text oder ein kleines Computerspielchen haben die meisten Internet-Nutzer schon einmal auf ihren PC heruntergeladen. Viele tun es sogar regelmäßig, oft ohne genau zu wissen, ob dieses Downloaden nun eigentlich noch so ganz legal ist, oder nicht. Und was genau die eigenen Kinder da so alles aus dem Netz herunterziehen, darüber haben die meisten Eltern gar keinen Überblick.
Liegt dann eines Tages ein Schreiben einer Anwaltskanzlei im Briefkasten, in dem von „unerlaubter Verwertung“, „strafbewehrter Unterlassungserklärung“ und „Schadensersatz“ gesprochen wird, ist der Schreck zunächst einmal groß. Um das unangenehme Thema Abmahnung und Anwaltskosten so schnell wie möglich abzuhaken, unterzeichnen die Empfänger häufig die vorgefertigten Unterlassungserklärung und überweisen die geforderten Summen.
Geben Sie bei Filesharing Abmahnungen nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab! Wir erklären , was Sie zu Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen, Anwaltskosten Verjährung udn Störerhaftung wissen müssen.
Anzeige>> Was ist Filesharing und warum wird es abgemahnt?
>> Was ist eine Abmahnung und warum habe ich sie bekommen?
>> Welche Kosten sind mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer verbunden?
>> Können die Schadensersatzansprüche auch verjähren?
>> Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?
>> Wie finde ich den richtigen Anwalt für meine Filesharing Abmahnung?
Der englische Begriff enthält die Wörter file (Datei) und share (teilen), und bezeichnet zunächst nur das Teilen und Weitergeben von Dateien über das Internet. Mithilfe spezieller Programme können Nutzer Dateien auf ihrem eigenen Computer anderen zum Download zur Verfügung stellen. So entstehen Gruppen und Tauschbörsen (im Fachjargon P2P- oder Peer-to-Peer-Netzwerke genannt), deren Mitglieder unkompliziert Inhalte von anderen herunterladen können. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden. Handelt es sich bei den Dateien allerdings um Bücher, Filme oder Musiktitel, die dem Urheberrecht unterliegen, bewegt man sich schnell im Bereich der Illegalität. Folgen sidn Abmahnungen, es sollen Unterlassungserklärungen abgegeben werden, es drohen Anwaltskosten und Mahnbescheide.
Auf solche Abmahnungen haben sich Kanzleien wie beispielsweise Waldorf und Frommer aus München spezialisiert. Die Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen „wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen“. Gleichzeitig fordern sie die die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz sowie der angefallenen Abmahnkosten.
Die vollständige Adresse der Kanzlei lautet:
WALDORF FROMMER Rechtsanwälte
Beethovenstraße 12
80336 München
Telefon: 089 / 52057210
Fax: 089 / 52057230
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Eine Person wird in einer Abmahnung aufgefordert, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Sie kann selbst entscheiden, ob sie ihr Verhalten als rechtswidrig anerkennt und durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf weiteren Zeit- und Kostenaufwand für ein Gerichtsverfahren verzichtet.
Eine solche Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts muss die folgenden Punkte enthalten:
1. Details über den Geschädigten Mandanten: Bei Abmahnungen wegen Filesharings erklären die Anwälte zunächst einmal, wessen Rechte sie vertreten. Mandanten sind oft namhafte Plattenkonzerne oder Filmstudios genannt. So vertreten die Anwälte Björn Frommer und Johannes Waldorf zum Beispiel:
Auch der Titel des Werks, das unerlaubt heruntergeladen wurde, muss in der Abmahnung stehen. Schließlich wird den Abmahnschreiben erklärt, wodurch der Schaden entstanden ist – in diesem Fall durch das Downloaden urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne die nötige Einwilligung.
2. Angaben über die Kosten: Dem geschädigten Unternehmen soll ein Schadensersatz gezahlt werden. Außerdem fordern die Anwälte die Kosten ein, die ihnen selbst für die Erstellung der Abmahnung entstanden sind.
Achtung: Selbst wenn es sich tatsächlich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, sind die finanziellen Forderungen in Abmahnungen oft überhöht. Das betrifft sowohl die Abmahnkosten als auch den geforderten Schadensersatz. Spezialisierte Anwaltskanzleien können Auskunft darüber geben, ob überhaupt und in welcher Höhe die Forderungen in den Abmahnungen angemessen sind.
3. Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Bei der Unterlassungserklärung handelt es sich um den gefährlichsten Bestandteil der Abmahnung! Der Empfänger soll darin zum einen erklären, künftig die Urheberrechte des genannten Unternehmens zu respektieren. Gleichzeitig – und hier liegt der Knackpunkt – erkennt er mit Unterschrift unter der Unterlassungserklärung die Höhe des Schadensersatzes und der Abmahnkosten an UND verspricht, bei einem weiteren Rechtsverstoß gegenüber dem Abmahner eine Vertragsstrafe zu akzeptieren, die häufig über 5000,- Euro liegt. Es handelt sich also genau genommen um drei ganz verschiedene Erklärungen, die aber alle in einer Unterlassungserklärung mit der Unterschrift abgegeben werden.
Müssen Abmahnungen per Post oder Einschreiben erfolgen?
Dabei muss eine Abmahnung nicht per Einschreiben, ja nicht einmal per Post zugestellt werden. Auch ein Versand per E-Mail oder Fax ist zulässig. Dies gilt jedoch in erster Linie für besonders eilige Fälle. In der Regel wird die Abmahnung dann zusätzlich noch in einem Brief verschickt, der wenig später ankommt. Die Behauptung, man habe das Schreiben gar nicht erst erhalten, hilft übrigens nicht weiter! Bei Abmahnungen gibt es nicht, wie in vielen anderen Fällen der Rechtsprechung, eine Beweispflicht des Absenders. Das Gericht setzt im Zweifelsfall die zuverlässige Zustellung durch die Post voraus.
Solche Abmahnungen - beispielsweise durch Waldorf und Frommer aus München oder eine andere Anwaltskanzlei - sind in jedem Fall ernst zu nehmen und sollte nicht – wie in Internetforen manchmal zu lesen – einfach ignoriert werden. Das heißt jedoch nicht, dass in jedem Fall die Forderungen der Abmahner gezahlt und die Unterlassungserklärung unterschrieben werden sollte! Dies könnte bedeuten, dass weitere gerichtlich angeordnete Schritte wie ein einstweiliges Verfügungsverfahren auf den Betroffenen zukommen. In Bezug auf die Anwaltskosten drohen daneben ein Mahnbescheid oder ein gerichtliches Mahnverfahren. Es ist empfehlenswert, das Abmahnschreiben und die Unterlassungserklärung einer auf Urheberrechtsverletzungen im Internet spezialisierten Anwaltskanzlei vorzulegen. Hier kann man Ihnen sagen, ob die geforderten Kosten angemessen sind, und wie Sie am besten reagieren. Ein Fachanwalt wird bei solchen Abmahnungen immer eine außergerichtliche Einigung anstreben.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu Filesharing Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer
Im folgenden Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Filesharing-Abmahnung abwehren.
{artfastyoutube videoid="e-KnWq0FIb4"}{/artfastyoutube} AnzeigeSollten Sie die Forderungen der Anwaltskanzlei ignorieren, müssen Sie im schlimmsten Fall auf weitere gerichtliche Schritte einstellen; mindestens jedoch darauf, über Jahre hinweg weitere Abmahnschreiben mit immer höheren Summen zu bekommen. Die Kanzleien wissen, dass sie Betroffene auf diese Weise zermürben und so zum Zahlen bewegen können.
Allerdings können die Forderungen auch verjähren, und zwar unabhängig davon, ob sie berechtigt waren, oder nicht. Das heißt: Selbst eine begründete und juristisch einwandfreie Abmahnung kann nach einem bestimmten Zeitraum nicht mehr eingeklagt werden. Dieser Zeitraum liegt nach Meinung der meisten Gerichte bei 3 Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Abmahnung ausgesprochen wurde. Konkret heißt das zum Beispiel, dass eine Abmahnung aus dem Mai 2014 am 31.12.2017 verjährt ist.
Da Betroffene das häufig nicht wissen, senden viele Anwaltskanzleien auch nach Ablauf der Verjährungsfrist noch weitere Mahnungen. Dies ist völlig legal, allerdings muss die abgemahnte Person zu diesem Zeitpunkt keinen Forderungen mehr nachkommen.
Oft wird gar nicht die Person abgemahnt, die die Urheberrechtsverletzung begangen hat (Kinder, Gäste, Freunde), sondern der Anschlussinhaber des Internetzugangs, also oft die Eltern. Wenn das Abmahnschreiben im Briefkasten liegt ist der Ärger wegen der Anwaltskosten oft groß und Streit mit den Kindern vorprogrammiert.
Ein Tipp an alle Eltern: Bewahren Sie Ruhe!
Wenn Sie als Eltern abgemahnt wurden, Ihre Kinder aber gehandelt haben gibt das Ihnen bzw. Ihren Rechtsanwalt einige Möglichkeiten mehr zur erfolgreichen Verteidigung gegen die Abmahnung. Die geforderte Unterlassungserklärung müssen Sie im Rahmen der so genannten Störerhaftung als Anschlussinhaber zwar häufig trotzdem abgegeben. Bei den Abmahnkosten gibt es aber oft Spielraum.
In vielen Fällen muss bei solchen Abmahnungen weder eine Unterlassungserklärung abgegeben noch die Anwaltskosten gezahlt werden. So entscheiden die Gerichte im Falle von Hotels oder Ferienwohnungen häufig, dass die Vermieter nicht haften. Zumindest dann wenn die Gäste vorher über Filesharing und das Risiko von Abmahnungen belehrt wurden.
Ganz wichtig: Vermieter sollten hier in keinem Fall eine Unterlassungserklärung abgeben. Wenn andere Gäste wieder Urheberrechtsverletzungen begehen drohen neben neuen Abmahnungen auch immens hohe Vertragsstrafen.
Sobald Sie ein entsprechendes Abmahnschreiben dieser oder einer anderen Anwaltskanzlei in der Hand halten, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
Erkundigen Sie sich stattdessen nach einem guten Anwalt, der sich auf Abmahnungen in Tauschbörsenfällen spezialisiert hat. Ist eine Kanzlei mit der Thematik bewandert, so kennt sie die Tricks und Kniffe der Gegenseite und kann in ein Minimum an Zeit den für Sie besten Vergleich erzielen. Bei einer allgemeinen Rechtsberatung oder eine Hotline dagegen erreichen Sie nur selten spezialisierte Anwälte bekommen deshalb häufig auch keinen kompetenten Rat.
Die Kosten für den Anwalt müssen die Mandanten in den meisten Fällen selbst tragen, da private Rechtsschutzversicherungen bei Abmahnungen im Bereich Filesharing in der Regel nicht zahlen – Ausnahmen aus Kulanz bei langjährigen Kunden kann es allerdings geben. Gerade wenn Sie die Kosten selbst tragen müssen, empfiehlt es sich jedoch, gleich einen Fachmann aufzusuchen, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.
Ein auf Onlinerecht spezialisierter Rechtsanwalt wird den Sachverhalt mit Ihnen besprechen und wahrscheinlich eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie formulieren. Sie beinhaltet das Versprechen, die Urheberrechtsverletzung künftig zu unterlassen. Es handelt sich aber dabei nicht, wie bei der oben erklärten strafbewehrten Unterlassungserklärung, um ein Schuldeingeständnis. Die Unterschiede hierbei liegen im Detail einzelner Formulierungen. Wird die Erklärung zu stark eingeschränkt, muss die Gegenseite sie nicht akzeptieren, und ein gerichtliches Verfügungsverfahren könnte folgen. Eine zu weit gefasste Formulierung dagegen nimmt unnötig hohe Kosten in Kauf. Der Versuch, die Unterlassungserklärung auf eigene Faust zu modifizieren, führt bei juristischen Laien daher selten zum Ziel, weshalb Unterstützung eines Fachanwalts beim Erstellen einer solchen Erklärung unerlässlich ist.
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Schon wieder geht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße vor. Diesmal für die EuroVideo Medien GmbH für das Werk "Die Frau in Gold".
Für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH geht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München einmal mehr gegen Urheberrechtsverstöße an Filmwerken des Filmkonzerns vor. Gegenständlich ist derzeit unter anderem „Hitchcock“, der von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse zum Download angeboten worden sein soll.
Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte geht aktuell im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH gegen Filesharing des Filmwerkes „Wolverine: Der Weg des Kriegers“ vor. Der Film soll von den Abgemahnten in einem P2P-Netzwerk unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verfolgt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverstöße an dem Film „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise“. Die Vorgeschichte der „Herr der Ringe“-Trilogie soll von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt zum Download angeboten worden sein.
Abmahnung Twentieth Century Fox Germany Home Entertainment GmbH
Im Auftrag der Twentieth Century Fox Germany Home Entertainment GmbH geht die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegen Filesharing der Serien „Homeland“, „New Girl“ und „Modern Family“ vor. Die Abgemahnten sollen ganze Staffeln oder einzelne Folgen aus einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen und erneut in diese hochgeladen haben.
Im Auftrag ihrer langjährigen Mandantin, der Sony Music Entertainment GmbH, geht die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte derzeit gegen Urheberrechtsverstöße an dem Album „Walk The Moon“ (Walk The Moon) vor, welches von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist von der 20th Century Fox Home Entertainment Germany GmbH mit der Verfolgung von urheberrechtlichen Verstößen an dem Film „Der Schlussmacher“ beauftragt worden. Der Film soll in einem Filesharing-Netzwerk unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
Im Auftrag der Tiberius Film GmbH & Co. KG versendet die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte urheberrechtliche Abmahnungen wegen der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung des Filmes „Halloween 2“ in Tauschbörsen.
Die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft hat die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit der Wahrung ihrer Urheberrechte an dem Film „Remember Me“ mandatiert. Der Film soll in zahlreichen Filesharing-Tauschbörsen zum Download angeboten worden sein.
Im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH rügt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte derzeit Urheberrechtsverstöße an dem Album „Männer sind schuld, sagen die Frauen“ des Berliner Comedian Mario Barth.
Im Auftrag der 20th Century Fox Home Entertainment Germany GmbH verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte derzeit Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing an dem Streifen „Abraham Lincoln Vampirjäger“.
Die Tiberius Film GmbH & Co. KG hat die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte damit beauftragt, für sie gegen Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk „Livid – Das Blut der Ballerinas“ vorzugehen. Das Werk soll in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
Für die Sony Music Entertainment GmbH verfolgt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße an dem Rock-Album „Hats Off To The Bull“ (Chevelle), welche durch eine unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung in einer P2P-Tauschbörse begangen worden sind.
Die Universum Film GmbH hat die Kanzlei dazu bevollmächtigt, Urheberrechtsverstöße an dem Film „96 Hours – Taken 2“ zu verfolgen. Diese sollen in den einschlägigen Filesharing-Tauschbörsen begangen worden sein.
Für die Constantin Film Verleih GmbH geht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegen Urheberrechtsverstöße an der Komödie „Türkisch für Anfänger“ vor. Der Film soll von den Abgemahnten aus einer Filesharing-Tauschbörse herunter- und anschließend erneut in diese hochgeladen worden sein.
Am 22. November 2012 war es endlich soweit: mit „Breaking Dawn – Bis(s) zum Ende der Nacht Teil 2“ feiert die Twilight-Serie ihre fünfte und letzte Verfilmung der Romane von Erfolgsautorin Stephenie Meyer. Der Film bildet damit ein Jahr nach der Präsentation von Breaking Dawn – Bis(s) zum Ende der Nacht Teil 1“ den Abschluss der viel umjubelten Saga.
Im Namen der Universum Film GmbH verfolgt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße an den Filmen „Catch.44 – Der große Coup“ und „Carjacked“. Die Filme sollen in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist von der Sony Music Entertainment Germany GmbH mit der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an dem Album „Looking 4 Myself“ des amerikanischen R&B-Sängers Usher beauftragt worden. Gerügt wird, dass die Abgemahnten das Urheberrecht des Plattenlabels durch das Hochladen des Albums in eine Filesharing-Tauschbörse verletzt hätten.
Erneut vertritt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Sony Music Entertainment Germany GmbH in der Abmahnung zahlreicher Urheberrechtsverstöße an dem Musikalbum „The Truth About Love“ der US-amerikanischen Sängerin Pink. Die Betroffenen sollen das Album in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben.
Im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße an dem Musikalbum „Only by the Night“ der US-amerikanischen Rockband Kings of Leon. Die gerügten Verstöße sollen von den Abgemahnten in einer der einschlägigen Filesharing-Tauschbörsen begangen worden sein.