Waldorf Frommer: Abmahnung des Albums „Walk The Moon“ (Walk The Moon)

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Abmahnung Sony Music Entertainment GmbH: „Walk The Moon“ (Walk The Moon)

Im Auftrag ihrer langjährigen Mandantin, der Sony Music Entertainment GmbH, geht die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte derzeit gegen Urheberrechtsverstöße an dem Album „Walk The Moon“ (Walk The Moon) vor, welches von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.

 

Walk The Moon stammt aus Cincinnati, Ohio und macht Indie-Rock-Musik. Das gegenständliche Album „Walk The Moon“, das 2012 veröffentlicht wurde, ist bereits das zweite der erst zwei Jahre zuvor gegründeten Band. Aus diesem wurden die Songs „Anna Sun“ und „Tightrope“ veröffentlicht.

Den Adressaten der Abmahnschreiben wird vorgehalten, dass „Walk The Moon“ (Walk The Moon) von dem auf sie zugelassenen Internetanschluss aus in eine Filesharing-Tauschbörse (zB BearShare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen worden sein soll. Zudem sei das Album im Anschluss daran in die Tauschbörse hochgeladen worden, was zumeist die unvermeidbare Folge eines Downloads ist. Durch den Upload des Musikwerks ist diesen jedoch auch weiteren Nutzern der Tauschbörse zum Download bereitgestellt worden, worin die Münchener Kanzlei spätestens die Verwirklichung der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung von „Walk The Moon“ (Walk The Moon) sieht. Mehr Informationen.

Aufgrund der gerügten Urheberrechtsverstöße erhebt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche für die Sony Music Entertainment GmbH. So wird von den Abgemahnten die Zahlung eines Pauschalbetrages von 956,00 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt worden sind?

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