Abmahnung Twentieth Century Fox Germany Home Entertainment GmbH
Im Auftrag der Twentieth Century Fox Germany Home Entertainment GmbH geht die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegen Filesharing der Serien „Homeland“, „New Girl“ und „Modern Family“ vor. Die Abgemahnten sollen ganze Staffeln oder einzelne Folgen aus einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen und erneut in diese hochgeladen haben.
„Homeland“ basiert auf der israelischen Serie „Hatufim“ und handelt vom amerikanischen Krieg gegen den Terror. Die CIA-Agentin Carrie Mathison erhält im Irak Informationen, dass es Terroristen gelungen sei, amerikanische Soldaten für sich zu gewinnen. Diesen Spuren geht sie mit teilweise unkonventionellen und brutalen Methoden nach. In Deutschland debütierte „Homeland“ im März 2012 und wird seitdem von Sat.1mit einem Marktanteil von 14,5 % ausgestrahlt.
Die Fernsehserie „New Girl“ ist hingegen eine typisch amerikanische Sitcom. Die erste Staffel der Serie lief im Januar 2012 zum ersten Mal im deutschen Free-TV, die Ausstrahlung der zweiten begann im März dieses Jahres auf ebenfalls auf ProSieben.
„Modern Family“ basiert auf der Idee der Mockumentary-Comedy, namentlich einer fiktionalen Dokumentation, welche eine Parodie zum herkömmlichen Dokumentarfilm darstellt. Hierzulande wird die Serie vom Sender RTL Nitro ausgestrahlt.
Weitere Informationen zu Abmahnungen von Waldorf Frommer
Filesharing einzelner Folgen oder ganzer Staffeln
Den Adressaten der Abmahnschreiben wirft die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, eine oder mehrere Folgen der Serien oder gar ganze Staffeln aus einer Filesharing-Tauschbörse (BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen zu haben. Auf den Download folgend seien die heruntergeladenen Dateien auch erneut in das Netzwerk hochgeladen worden. Somit sei durch die Abgemahnten der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden, woraus die Münchener Kanzlei Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche erhebt.
Die Kanzlei fordert im Einzelnen von den Betroffenen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages. Dieser umfasst sowohl Schadensersatz als auch die angefallenen Rechtsanwaltskosten. Die Höhe der zu zahlenden Summe hängt davon ab, wie viele Folgen oder Staffeln im Einzelfall aus der Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen worden sind.