Waldorf Frommer: Abmahnung des Bambi-Gewinners „Türkisch für Anfänger“

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Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH: „Türkisch für Anfänger“

Für die Constantin Film Verleih GmbH geht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegen Urheberrechtsverstöße an der Komödie „Türkisch für Anfänger“ vor. Der Film soll von den Abgemahnten aus einer Filesharing-Tauschbörse herunter- und anschließend erneut in diese hochgeladen worden sein.

 

Die Grundlage für den Spielfilm „Türkisch für Anfänger“ stellt die gleichnamige ARD-Serie dar, deren Geschichte der Film neu aufrollt. Der Schöpfer und Drehbuchautor der Serie, Bora Dagtekin, feierte zudem mit dem Kinohit sein Filmdebüt. „Türkisch für Anfänger“ feierte im März 2012 seine Kinopremiere und lockte in den Wochen danach über eine Millionen Menschen in die Filmsäle. Vergoldet wurde das Jahr mit der Verleihung des Bambi in der Kategorie „Film National“.

Bedingt durch die große Beliebtheit des Streifens, ist die Nachfrage nach dem Film in den einschlägigen Filesharing-Tauschbörsen ebenfalls groß. Gegen diese widerrechtliche Praxis geht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München derzeit, beauftragt von der Constantin Film Verleih GmbH vor. Sie wirft den Adressaten der Abmahnungen vor, den Film unerlaubt in einem P2P-Netzwerk (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) zum Download angeboten zu haben, indem „Türkisch für Anfänger“ aus der Tauschbörse herunter- und anschließend erneut in das Netzwerk hochgeladen worden sein soll.

Aufgrund dieser unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung des Filmwerks macht die Münchener Kanzlei für die Produktionsfirma Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. So wird die Zahlung einer Pauschalen in Höhe von 956,00 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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