Waldorf Frommer: Filesharing des Albums „Hats Off To The Bull“ (Chevelle) abgemahnt

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Abmahnung Sony Music Entertainment GmbH: „Hats Off To The Bull“ (Chevelle)

Für die Sony Music Entertainment GmbH verfolgt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße an dem Rock-Album „Hats Off To The Bull“ (Chevelle), welche durch eine unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung in einer P2P-Tauschbörse begangen worden sind.

 

Das gegenständliche Album der US-amerikanischen Band Chevelle, welche stilistisch dem Rock- bzw. Alternative-Metal-Genre zugeordnet wird, wurde im Jahr 2011 veröffentlicht. Es stieg in den amerikanischen Album-Charts bis auf Platz 20, verfehlte aber damit die guten Resultate der Alben „Vena Sera“ (Platz 12) und „This Type of Thinking  (Could Do Us In)“ (Platz 8).

Den Adressaten der Abmahnschreiben wird vorgeworfen, dass sie „Hats Off To The Bull“ widerrechtlich in eine Filesharing-Tauschbörse (wie u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) hochgeladen hätten, nachdem sie es zuvor aus jener heruntergeladen haben sollen. Ermittelt wurde die Anschrift der Betroffenen, indem die in der Tauschbörse festgestellte IP-Adresse des Internetanschlusses der postalischen Adresse zugeordnet wurde. In diesem Zusammenhang wird häufig vertreten, dass die Frage, ob der Urheberrechtsverstoß von dem Inhaber des Anschlusses selbst oder nur von dessen Anschluss aus begangen worden ist, da eine Haftung in beiden Fällen vorläge.

So erhebt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz für die Sony Music Entertainment GmbH gegenüber den Abgemahnten. Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme in Höhe von 956,00 €. 

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt worden sind?

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