Abmahnung Tiberius Film GmbH & Co. KG: „Livid – Das Blut der Ballerinas“
Die Tiberius Film GmbH & Co. KG hat die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte damit beauftragt, für sie gegen Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk „Livid – Das Blut der Ballerinas“ vorzugehen. Das Werk soll in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
Der 2011 erschienene Horrorfilm erzählt die Geschichte der jungen Krankenpflegerin Lucy, die bei dem Versuch, aus dem Haus einer ihrer zu pflegenden, ehemaligen Ballettlehrerin einen Schatz zu stehlen, gemeinsam mit ihren Freunden eine grausige Erfahrung macht.
Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft den Adressaten der Abmahnungen vor, dass von dem auf diese zugelassenen Internetanschluss aus der Film „Livid – Das Blut der Ballerinas“ unerlaubt in eine Filesharing-Tauschbörse (u.a. BearShare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) hochgeladen zu haben. Außerdem sei der Film zuvor aus dem Netzwerk heruntergeladen worden. Die Münchener Kanzlei will die gerügten Verstöße den Abgemahnten zugeordnet haben, indem die in der Tauschbörse ermittelte IP-Adresse dem dazugehörigen Internetanschluss zugeordnet wurde.
Für ihre Mandantin erhebt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz aufgrund der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung des Streifens „Livid – Das Blut der Ballerinas“. Im Einzelnen fordert die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Pauschalen von 956,00 €.