Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte geht einmal mehr im Namen der Constantin Film Verleih GmbH gegen Filesharing vor. Diesmal werden Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk „Die Drei Musketiere“, welches im Sommer 2011 erst in den deutschen Kinos angelaufen war, abgemahnt.
Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Waldorf Frommer: Abmahnung von Urheberrechtsverstößen an den Filmen „Klitschko“ und „Männersache“
Seit Neuestem verfolgt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße an dem Dokumentationsfilm „Klitschko“, der das Leben und den Erfolg der prominenten Brüder Wladimir und Vitali Klitschko thematisiert. Den Abgemahnten wird vorgehalten, den Film widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben, indem sie ihn aus einer Filesharing-Tauschbörse (wie z.B. Emule, eDonkey, Limewire oder BitTorrent) heruntergeladen haben sollen. Durch den Download wird der Titel unmittelbar wieder zum Herunterladen angeboten.
Waldorf Frommer: Abmahnung der Filme „Wickie und die starken Männer“ und „Werner – eiskalt“
Im Mandat der Constantin Film Verleih GmbH verfolgt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte derzeit gegen Urheberrechtsverstöße an dem Zeichentrickfilm „Wickie und die starken Männer“.
Der Film soll von den abgemahnten Inhaber des ermittelten Internetanschlusses aus einem Filesharing-Netzwerk heruntergeladen worden sein.
Waldorf Frommer: Abmahnung von „Ohne Limit“ (Film) und „XOXO“ (Casper)
Urheberrechtsverstöße an Filmwerken, deren Rechte die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft hält, verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer schon seit längerem. Derzeit rügt die Kanzlei für ihre Mandantin Vergehen an den Rechten des Films „Ohne Limit“.
Das Filmwerk soll von den Abgemahnten in einem p2p-Netzwerk (wie beispielsweise Emule, BitTorrent, Limewire oder eDonkey) heruntergeladen worden sein.
Waldorf Frommer: Abmahnung der Filme „Iron Man 2“ und „Plan B für die Liebe“
Für die Tele München Fernseh GmbH + Co. versendet die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte derzeit Doppelabmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen.
Den betroffenen Internetanschlussinhabern wird vorgehalten, sie hätten nicht nur den Filmtitel „Iron Man 2“, sondern auch den Streifen „Plan B für die Liebe“ widerrechtlich in einem p2p-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht.
Waldorf Frommer: Abmahnung für die StockFood GmbH wegen unberechtigter Bildnutzung im Internet
Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt nun auch für die StockFood GmbH Verstöße gegen Bildrechte ab. Nachdem Waldorf Frommer schon für die Rechte von Getty Images und Masterfile kämpfte, vertreten sie jetzt die dritte Bildagentur, die im Internet Urheberrechtsverstöße abmahnen lässt.
Waldorf Frommer: Abmahnung für Getty Images International
Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer geht derzeit für die Firma Getty Images International gegen zahlreiche Websitebetreiber vor. Diesen wird in einer Abmahnung vorgeworfen, Bildmaterial von Getty Images ohne deren Einwilligung verwendet zu haben. Somit liege eine unlizenzierte Vervielfältigung sowie eine unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung vor.
Waldorf Frommer: Urheberrechtsverstöße an den Filmen „Arthur“ und „The Experiment“
Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer vertritt die Warner Bros. Entertainment GmbH in der Abmahnung von Urheberrechtsverstößen an dem Filmwerk „Arthur“.
Der Film, der Anfang Mai 2011 in den deutschen Kinos angelaufen ist, soll durch die Abgemahnten aus Filesharing-Netzwerken heruntergeladen worden sein, wodurch das Werk gleichzeitig wiederum durch den Nutzer zum Download angeboten worden ist. Diese unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung, ein Verstoß gegen das Urheberrecht, rügt die Kanzlei in zahlreichen Abmahnungen.
Waldorf Frommer: Filesharing des Action-Films "Resident Evil: Afterlife 3D" abgemahnt
Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH Urheberrechtsverstöße an dem Film „Resident Evil: Afterlife 3D“ ab. Die Verstöße sollen in Filesharing-Netzwerken begangen worden sein, in denen der Film widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht wurde.
Waldorf Frommer: „Die drei ??? – Zwillinge der Finsternis“(Folge 144) sowie "R.E.D." und "Die Superbullen" abgemahnt
Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt die Sony Music Entertainment GmbH derzeit unter anderem in der Abmahnung von Urheberrechtsverstößen an dem Hörbuch „Die drei ??? – Zwillinge der Finsternis“(Folge 144). Den abgemahnten vermeintlichen Filesharern wird zur Last gelegt, das Werk soll in p2p-Tauschbörsen unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Waldorf Frommer: Urheberrechtsverstöße in Filesharing-Tauschbörsen abgemahnt
Die Kanzlei Waldorf Frommer, die schon seit geraumer Zeit die Sony Music Entertainment GmbH in Abmahnfällen vertritt, versendet wegen vermeintlicher Urheberrechtsverstöße Abmahnungen. Konkret wird den Abgemahnten die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, in diesem Fall das Album „In meiner Mitte“ der Sängerin Annett Louisan, vorgeworfen. In der Abmahnung wird behauptet, dass das abgemahnte Werk von dem Internetanschluss des Betroffenen aus zum Download angeboten worden sei.
Waldorf Frommer: Urheberrechtsverstöße an "Music for Men" (Gossip), "Basic Instinct" (Ciara) sowie TKKG-Hörbüchern gerügt
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit der Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen in p2p-Tauschbörsen beauftragt.
Den abgemahnten Internetanschlussinhabern wird vorgeworfen, das Musikalbum “Music for Men” von Gossip illegal in Filesharing-Tauschbörsen heruntergeladen zu haben und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Gleiches wird den Abgemahnten im Falle einer Abmahnung das Musikwerk "Basic Instinct“ der Künstlerin Ciara betreffend vorgeworfen.
Waldorf Frommer: Abmahnung des Filmes "Der Auftragslover"
Wegen unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen lässt die Firma Universum Film GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Internetnutzer abmahnen, die den Film „Der Auftragslover“ widerrechtlich heruntergeladen haben.
Von den Anschlussinhabern wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 506,00 € Rechtsanwaltskosten und 450,00 € Schadenersatz gefordert.