Waldorf Frommer: Urheberrechtsverstöße an den Filmen „Arthur“ und „The Experiment“

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Warner Bros. Entertainment GmbH: „Arthur“

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer vertritt die Warner Bros. Entertainment GmbH in der Abmahnung von Urheberrechtsverstößen an dem Filmwerk „Arthur“.

Der Film, der Anfang Mai 2011 in den deutschen Kinos angelaufen ist, soll durch die Abgemahnten aus Filesharing-Netzwerken heruntergeladen worden sein, wodurch das Werk gleichzeitig wiederum durch den Nutzer zum Download angeboten worden ist. Diese unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung, ein Verstoß gegen das Urheberrecht, rügt die Kanzlei in zahlreichen Abmahnungen.

Die Betroffenen werden in der Abmahnung zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 956,00 €, der sowohl die entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz beinhaltet, aufgefordert.

Constantin Film Verleih GmbH: „The Experiment“

Darüber hinaus geht die Kanzlei Waldorf Frommer gegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „The Experiment“ vor. Die Verstöße sollen in diversen p2p-Tauschbörsen begangen worden sein, indem der betreffende Film von den Abgemahnten heruntergeladen worden sein soll.

In der Abmahnung verlangt die Constantin Film Verleih GmbH durch die Münchener Kanzlei eine Unterlassungserklärung und einen Pauschalbetrag von 956,00 € zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und als Schadensersatz.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt wurden?

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