Abmahnung Sony Music Entertainment GmbH: „Die drei ??? – Zwillinge der Finsternis“(Folge 144)
Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt die Sony Music Entertainment GmbH derzeit unter anderem in der Abmahnung von Urheberrechtsverstößen an dem Hörbuch „Die drei ??? – Zwillinge der Finsternis“(Folge 144). Den abgemahnten vermeintlichen Filesharern wird zur Last gelegt, das Werk soll in p2p-Tauschbörsen unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Von den Betroffenen wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 956,00 €, zusammengesetzt aus Rechtsanwalts- sowie Schadensersatzkosten, gefordert.Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co. KG: „R.E.D.“
Die Münchener Kanzlei Waldorf und Frommer geht weiterhin im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. KG gegen urheberrechtliche Verstöße an dem Filmwerk „R.E.D.“ vor. Den abgemahnten Anschlussinhabern wird vorgeworfen, den Film in einer Internettauschbörse heruntergeladen und dadurch anderen Nutzern per Upload zum Download angeboten zu haben.
Aufgrund dieser widerrechtlichen öffentlichen Zugänglichmachung wird von den Münchener Rechtsanwälten in der Abmahnung eine Unterlassungserklärung sowie ein Pauschalbetrag von 956,00 € verlangt.
Abmahnung Constantin Film Verleih: „Die Superbullen“
Auch für den Constantin Film Verleih geht die Kanzlei Waldorf Frommer in jüngster Zeit gegen Urheberrechtsverstöße vor. Aktuell wird die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung der Komödie „Die Superbullen“, in dem Tom Gerhardt die Hauptrolle spielt, abgemahnt. Auch diesen Film sollen die Betroffenen in Filesharing-Netzwerken zum Download angeboten haben.
Von den Abgemahnten wird eine Vergleichszahlung in Höhe von 956,00 € und die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt.