Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer geht derzeit für die Firma Getty Images International gegen zahlreiche Websitebetreiber vor. Diesen wird in einer Abmahnung vorgeworfen, Bildmaterial von Getty Images ohne deren Einwilligung verwendet zu haben.
Somit liege eine unlizenzierte Vervielfältigung sowie eine unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung vor.
Getty Images hatte schon in den letzten Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt, als zahlreiche Betreiber von Websites abgemahnt wurden, da sie Bildmaterial, an welchem Getty Images die Rechte hält, in ihre Homepage eingebunden haben sollen.
Lizenzforderungen gehen Abmahnung voraus
Gewöhnlich geht der Abmahnung der Münchener Kanzlei eine Lizenzforderung von Getty Images voraus, die zumeist ein Jahr zurückliegt und von den Abgemahnten unbeachtet worden ist.
Nachdem die Betroffenen die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben haben, erhalten sie für gewöhnlich ein Forderungsschreiben, in welchem Rechtsanwaltskosten, die sich aus einem hohen Streitwert berechnen, und hohe Lizenzforderungen geltend gemacht werden.
Den abgemahnten Websitebetreibern kann nur geraten werden, die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ernst zu nehmen und gründlich zu prüfen.
Speziell nachdem das OLG Köln frühere Unterlassungserklärungen der Kanzlei gerügt hatte, sollte hier besondere Vorsicht geboten sein.