Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft: „Ohne Limit“
Urheberrechtsverstöße an Filmwerken, deren Rechte die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft hält, verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer schon seit längerem. Derzeit rügt die Kanzlei für ihre Mandantin Vergehen an den Rechten des Films „Ohne Limit“.
Das Filmwerk soll von den Abgemahnten in einem p2p-Netzwerk (wie beispielsweise Emule, BitTorrent, Limewire oder eDonkey) heruntergeladen worden sein.
Waldorf Frommer Rechtsanwälte macht einen Unterlassungsanspruch sowie einen Anspruch auf Zahlung eines Pauschalbetrages gegen die abgemahnten Internetanschlussinhaber geltend. Der geforderte Pauschalbetrag beläuft sich wie bei fast jeder Abmahnung der Münchener Kanzlei auf 956,00 €.
Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: „XOXO“ (Casper)
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte geht derzeit im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH gegen urheberrechtliche Verstöße an dem Album des derzeit angesagten Rappers Casper vor.
Den betroffenen Abmahnungsempfängern wird vorgeworfen, das Album aus einer Filesharing-Plattform heruntergeladen und durch den damit verbundenen Upload widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Aus diesem Grund fordert die Münchener Kanzlei für die Sony Music Entertainment Germany GmbH eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 €, der sich aus 506,00 € Rechtsanwaltskosten und 450,00 € Schadensersatz zusammensetzt.