Constantin Film Verleih GmbH: „Resident Evil: Afterlife 3D“
Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH Urheberrechtsverstöße an dem Film „Resident Evil: Afterlife 3D“ ab. Die Verstöße sollen in Filesharing-Netzwerken begangen worden sein, in denen der Film widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht wurde.
Von den Abgemahnten wird wie üblich die Unterzeichnung einer pauschalen Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € (506,00 € Rechtsanwaltskosten und 450,00 € Schadensersatz) gefordert.
Constantin Film Verleih GmbH: „Sanctum“
Darüber hinaus verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer Verstöße an dem Filmwerk „Sanctum“, dessen Rechte von der Constantin Film Verleih GmbH gehalten werden. Der Film soll zu dem Sharehoster Rapidshare AG von den abgemahnten Internetanschlussinhabern hochgeladen worden sein.
Aufgrund dieses Umstandes erhebt die Münchener Kanzlei wesentlich höhere Abmahnkosten als es bei den gewöhnlichen Filesharing-Abmahnungen der Fall ist. Insgesamt wird von den Abgemahnten ein Betrag von 4.079,80 € verlangt, zusammengesetzt aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.379,80 € (resultierend aus einem Streitwert von 25.000 €) und Schadensersatz von 2.700,00 €.
Betroffenen wird geraten, vor der Unterzeichnung der langfristig verpflichtenden Erklärung einen Fachanwalt zu konsultieren. Besonders zu weit gefasste Erklärungen stellen vielmals ein Schuldeingeständnis dar und könnten weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.