Abmahnung Universum Film GmbH: „96 Hours – Taken 2“
Die Universum Film GmbH hat die Kanzlei dazu bevollmächtigt, Urheberrechtsverstöße an dem Film „96 Hours – Taken 2“ zu verfolgen. Diese sollen in den einschlägigen Filesharing-Tauschbörsen begangen worden sein.
Olivier Megaton, der unter anderem bei „Transporter 3“ und „Colombiana“ Regie führte, setzte mit „96 Hours – Taken 2“ den 2008 erschienenen Streifen „96 Hours“ fort. Im ersten Teil hatte Bryan Millis seine entführte Tochter aus den Händen osteuropäischer Menschenhändler befreit. Im zweiten Teil hegt nun der Vater einer der dabei getöteten Entführer Rache und entführt Bryan und dessen Ex-Frau.
Den Adressaten der Abmahnschreiben wird von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgehalten, den Actionfilm von ihrem Internetanschluss aus in eine Filesharing-Tauschbörse (wie BearShare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) hochgeladen zu haben. Der gerügte Upload, durch welchen der Film auch anderen Nutzern zum Herunterladen bereitgestellt wird, ist zumeist Folge eines Download des Streifens aus ebenjenem Netzwerk.
Gestützt auf die gerügten Urheberrechtsverstöße macht die Münchener Kanzlei Ansprüche für die Universum Film GmbH auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Wie für die Kanzlei üblich wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung der Pauschalen in Höhe von 956,00 € verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt worden sind?
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