Sandra Candie Bjurman und Stefan Örn: „Running Scared“ (Ell & Nikki)
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist von den Rechteinhabern Sandra Candie Bjurman und Stefan Örn mit der rechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an dem Lied „Running Scared“ der Künstler Ell & Nikki beauftragt worden.
Das Lied, das im Rahmen des Eurovision Song Contest 2011 populär geworden ist, soll von den abgemahnten Internetanschlussinhabern aus Filesharing-Netzwerken heruntergeladen worden sein. Durch diesen Download haben sich die Abgemahnten einer unbefugten öffentlichen Zugänglichmachung strafbar gemacht, da der Titel nach dem Download gleichzeitig auch wieder zu eben jenem auf die einschlägige Plattform hochgeladen wird.
In der Abmahnung wird eine pauschale Zahlung von 450,00 € sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.
Besondere Vorsicht sollte geboten sein, wenn der Song „Running Scared“ von einem Sampler entnommen werden soll. Die Gefahr weiterer kostspieliger Abmahnungen anderer Titel des Samplers ist durchaus gegeben. Besonders die Unterzeichnung einer allgemeinen Unterlassungserklärung, die einem generellem Schuldeingeständnis gleicht, könnte dabei von Nachteil des Abgemahnten sein.
Fort Knox Entertainment GmbH: „Gigolo“ (Anders/Fahrenkrog)
Außerdem geht die Hamburger Kanzlei FAREDS gegen Verstöße an dem Titel „Gigolo“ (Anders/Fahrenkrog) vor. Der Titel, der unter anderem auf dem Sampler „German TOP 100 Single Charts vom 13.06.2011“ enthalten war, soll von den Abgemahnten in p2p-Tauschbörsen heruntergeladen worden sein.
Gefordert wird durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 €.
Auch in diesem Fall sollte die Unterlassungserklärung vor Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.