Abmahnung für Herrn Jens Kindervater: „Spotlight“ (Kindervater)
Im Auftrag des DJs und Produzenten Jens Kindervater geht die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen Verstöße an den Urheberrechten ihres Mandanten an dem Titel „Spotlight“ vor.
Kindervater vermarktet nicht nur Cascada und feiert mit seinem Projekt „Michael Mind“, das er zusammen mit Frank Bülles bildet, Erfolge, sondern ist auch als Solokünstler angesagt. Unter dem Namen Kindervater hat er bereits zahlreiche Songs veröffentlicht, so auch das in den aktuellen Abmahnungen gegenständliche Lied „Spotlight“. Der Titel ist auf diversen Samplern enthalten, beispielsweise auf der „Future Trance Vol. 60“.
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhebt in ihren Abmahnschreiben gegenüber den Adressaten den Vorwurf, dass diese „Spotlight“ sowohl aus einer Filesharing-Tauschbörse (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und erneut in das Netzwerk hochgeladen hätten. Hierdurch sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden.
Aus diesem macht die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz für Herrn Jens Kindervater geltend. Im Einzelnen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme von den Betroffenen gefordert.