Abmahnung Munix Music GbR: „Non Non Non“ (Lolita Jolie)
Im Namen der Munix Music GbR versendet die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH derzeit urheberrechtliche Abmahnungen wegen der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung des Liedes „Non Non Non“ (Lolita Jolie).
„Non Non Non“ ist der aktuelle Hit der 19-jährigen, französisch singenden Münchenerin Lolita Jolie, die mit bürgerlichem Namen eigentlich Claudia heißt. Vor etwa zwei Jahren startete die junge Sängerin mit ihrer Debüt-Single „Joli Garcon“ in den französischen Charts durch und kletterte bis in die Top Ten. Ihre aktuelle Single ist unter anderem auch auf dem House-Sampler „Future Trance Vol. 60“ enthalten.
In den Abmahnschreiben erhebt die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Munix Music GbR nun gegenüber den Adressaten den Vorwurf, dass diese den Titel „Non Non Non“ aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und anderen Nutzern erneut zum Download bereitgestellt haben. Dies soll durch den erneuten Upload in das Netzwerk oder durch die Freigabe zum Download von der eigenen Festplatte geschehen sein.
Insbesondere der letzte Punkt des Vorwurfes erfülle den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung von „Non Non Non“, aus welchem die abmahnende Kanzlei Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz für ihre Mandantin geltend macht. Im Einzelnen fordert sie die Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme in Höhe von 450,00 €.