Abmahnung für die Firma Schneider & Teba Költerhoff GbR: „Party (Ich will abgehn)“ (Die Atzen)
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht im Auftrag der Schneider & Teba Költerhoff GbR deren Urheberrechte an dem aktuellen Song der Berliner Band Die Atzen, „Party (Ich will abgehn)“.
Hinter dem Synonym Die Atzen verbergen sich die Rapper Frauenarzt und Manny Marc, die unter diesem Namen schon diverse Erfolge verbuchen konnten. Die Singles „Das geht ab“, „Disco Pogo“ oder auch „Strobo Pop“ sorgen nicht nur in den deutschen Clubs für gute Stimmung, sondern verkauften sich auch als Singles prächtig. „Party (Ich will abgehn)“ ist die aktuelle Single des Duos.
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH legt den Adressaten die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Titels „Party (Ich will abgehn)“ zur Last. Dies soll durch den Download des Songs aus einer Filesharing-Tauschbörse (wie zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) von dem Internetanschluss der Abgemahnten geschehen sein. Darüber hinaus sei die Single anderen Nutzern zum Download angeboten worden, indem „Party (Ich will abgehn)“ entweder erneut in das Netzwerk hochgeladen oder den anderen Nutzern von der eigenen Festplatte zum Download angeboten worden sein soll.
Aufgrund der Verstöße gegen das Urheberrecht ihrer Mandantin fordert die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Abgabe sowie die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme in Höhe von 450,00 € von den Betroffenen.