Abmahnung Track Records UG: „Delirious“ (Michael Mind Project)
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbh geht, beauftrag von der Track Records UG, gegen Urheberrechtsverstöße durch Filesharing des Titels „Delirious“ vor.
Das Michael Mind Project um die DJs und Produzenten Jens Kindervater und Jens Bülles präsentierte mit dem Titel „Delirious“ 2010 ihre erste Eigenkomposition. Zuvor hatten sie hauptsächlich altbekannte Songs neu aufgelegt. Die den Abmahnungen zugrunde liegende Single „Delirious“ ist unter anderem auf dem Sampler „Future Trance Vol.54“ enthalten.
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wirft den Adressaten der Abmahnschreiben vor, dass diese den Titel unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht hätten, indem sie ihn in eine Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) hochgeladen haben. Der Upload des Titels ist zumeist Folge eines vorherigen Downloads aus dem p2p-Netzwerk. Allerdings wird der Song dadurch anderen Nutzern erneut zum Herunterladen angeboten.
Aus dem Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung, welchen die FARREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH durch den Upload von „Delirious“ erfüllt sieht, macht diese Ansprüche gegenüber den Betroffenen auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Im Einzelnen fordert sie die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Entrichtung einer pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 450,00 €.