WeSaveYourCopyrights: Unerlaubter Upload der Software „Nexus2“ gerügt

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Abmahnung reFX Audio Software Inc.: „Nexus2“

Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist von der reFX Audio Software Inc. beauftragt worden, gegen in Filesharing-Tauschbörsen begangene Urheberrechtsverstöße an der Software „Nexus2“ des Unternehmens vorzugehen.

 Die Firma reFX Audio Software Inc. produziert Software-Synthesizer, die insbesondere zur Verarbeitung von Musik bestens geeignet ist. „Nexus2“ ist die aktuelle Version des Synthesizers.

Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wirft den Adressaten der Abmahnschreiben vor, die Software aus einem Filesharing-Netzwerk (zB BearShare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter- und anschließend erneut in das Netzwerk hochgeladen zu haben. Der erneute Upload des Synthesizer-Programmes stelle gleichzeitig ein Angebot zum erneuten Download durch andere Nutzer der Tauschbörse dar. Somit sei, auch aus diesem Grunde, der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt.

Aufgrund der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung von „Nexus2“ macht die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die reFX Audio Software Inc. Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Von den Betroffenen wird die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme gefordert. Der zu zahlende Betrag beläuft sich auf 3.000,00 €. 

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt wurden?

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