Seit einiger Zeit findet eine Häufung der sogenannten Filesharing Abmahnungen statt. Viele Abgemahnte sehen die Abmahnungen dabei als bloße Abzocke an. Doch kann man es als Abzocke bezeichnen, wenn Rechtsanwälte im Auftrag der Urheber geltendes Recht durchsetzen und dabei vorerst sogar auf eine Klage verzichten? Eine besondere Häufung der Abmahnungen findet im Bereich des Filesharing statt. Eine Kanzlei, die hier besonders aktiv zu sein scheint, ist die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main. Aber wer steckt hinter dieser Kanzlei, welche Handlungen werden abgemahnt, was sollte man im Falle einer Abmahnung tun und was ist überhaupt Filesharing?
Bereits der Name WeSaveYourCopyrights lässt das Tätigkeitsfeld dieser Rechtsanwaltsgesellschaft erahnen. Die Frankfurter Kanzlei ist in der vergangenen Zeit deswegen bekannt geworden, weil sie im Auftrag von namhaften Mandanten unzählige Abmahnungen verschickte und meist Beträge von mehreren hundert Euro forderte. Der Geschäftsführer, Rechtsanwalt Christian Weber, ist in diesem Bereich kein Unbekannter und war bereits unter anderem für die Kanzlei Nümann und Lang tätig, die ebenfalls für ihr hohes Abmahn-Aufkommen bekannt ist. Trotz des schlechten Rufes der „Abmahn-Anwälte“ darf man diese jedoch nicht voreilig verurteilen. Schließlich sind Abmahnungen in der Regel berechtigte Reaktionen auf Verstöße zum Beispiel gegen das Urheber- oder Markenrecht. Das sieht auch der Gesetzgeber selten anders. Das Vorgehen und Auftreten der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft in Abmahnungen ist aus diesem Grund gekonnt überzeugend und selbstbewusst. Doch auch von der vermeintlichen Sicherheit der gegnerischen Seite sollte man sich nicht täuschen lassen.#
Schrittweises Vorgehen nach Eingang der Abmahnung
Wer eine Filesharing Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights erhält, sollte diese keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen und auf jeden Fall reagieren. Es kommt jedoch auf die richtige Reaktion an. Meist ist es keine gute Idee die strafbewehrte Unterlassungserklärung direkt ausgefüllt zurückzuschicken, da man dadurch insbesondere den Tatvorwurf der Urheberrechtsverletzung zugibt. Tipp: Ein spezialisierter Anwalt kann bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung helfen, die für den Abgemahnten vorteilhafter ist. Leider sind die angegebenen Streitwerte vor allem bei Musikstücken nicht nur bei der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft ziemlich „überambitioniert“, also oft viel zu hoch angesetzt. Das Landgericht Hamburg zum Beispiel sieht einen Streitwert von etwa 2.500 Euro pro Titel als realistisch an. Daraus ergeben sich entsprechend anteilig die Rechtsanwaltskosten. Da die zeitliche Frist bei Filesharing-Abmahnungen im Regelfall sehr kurz gesetzt wird (meist höchstens eine Woche), ist schnelles aber bewusstes Handeln gefragt. Zunächst gilt es dabei in Erfahrung zu bringen, ob der Tatvorwurf wirklich der Realität entspricht. Also: Hat zum genannten Zeitpunkt am genannten Internetanschluss mit der genannten IP-Adresse wirklich ein Verstoß stattgefunden? Aber auch wenn man davon überzeugt ist, dass keiner unter dem Internetanschluss den Verstoß begangen hat, ist man nicht gleich „unschuldig“. Schließlich sind Gerichte in Deutschland oft der Auffassung, dass der Anschlussinhaber seinen Internetzugang vor Unbefugten ausreichend schützen muss und im Schadenfall gegebenenfalls auch für das Handeln anderer haftbar gemacht werden kann. Auf jeden Fall sollte man die Abmahnung zur Prüfung an einen Rechtsanwalt geben, bevorzugt natürlich an einen, der sich entsprechend auf Urheber- und Markenrecht spezialisiert hat. Dieser kann dann die Kommunikation zwischen der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft und dem Abgemahnten führen. Auf keinen Fall sollte der Abgemahnte selbst Kontakt zum Abmahner aufnehmen. Derzeit fordert die Frankfurter Kanzlei WeSaveYourCopyrights bei illegal heruntergeladenen Songs seiner Mandanten meist eine pauschale Zahlung in Höhe von 450 Euro.
Was ist überhaupt Filesharing?
Beim Filesharing handelt es sich grundsätzlich um eine direkte Weitergabe von Daten (meist Musik) zwischen zwei Computern über das Internet. Das System von Filesharing ist dabei ziemlich simpel: Während man selbst seine Dateien dem Netzwerk zum Download zur Verfügung stellt, hat man die Möglichkeit Dateien anderer Teilnehmer herunterzuladen. Ein gegenseitiges Nehmen und Geben also. Dieses Tauschbörsen-Prinzip hat jedoch einen entscheidenden Haken: Es ist oft illegal. Nämlich immer dann, wenn hierdurch gegen Urheberrechte verstoßen wird. Um das Filesharing zu nutzen, bedarf es in der Regel spezielle Computerprogramme. Die bekanntesten Programme sind derzeit eMule, BitTorrent oder eDonkey. Anwälte zum Beispiel von WeSaveYourCopyrights können leicht herausfinden, wer dieses Filesharing nutzt und wer welche Dateien zum Upload bereitgestellt hat oder selbst heruntergeladen hat. Im nächsten Schritt wird dann beim jeweiligen Provider eine Anfrage zur Ermittlung der Daten des „Täters“ gestartet. Innerhalb kürzester Zeit ist es den Anwälten dann möglich, eine entsprechende Filesharing-Abmahnung zu verschicken.
Folgeabmahnungen verhindern
Wer das Prinzip der Tauschbörse wie eben erwähnt nutzt oder genutzt hat, muss sich spätestens nach Eingang der Filesharing-Abmahnung die Frage stellen, ob Musikstücke auch im Rahmen von sogenannten Chartcontainern genutzt worden sind. Dabei handelt es sich um ein gepacktes ZIP-File, in dem sich viele Lieder auf einmal befinden. Das Problem: Lädt man diesen „Container“ geschlossen herunter bzw. stellt ihn anderen Tauschpartnern zur Verfügung, so verletzt man nicht nur das Urheberrecht eines Mandanten und riskiert damit eine Abmahnung, sondern es können ohne weiteres hundert Mal Urheberrechte verletzt werden und eine dementsprechend hohe Zahl an Abmahnungen wird riskiert.
Mandanten der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwälte
Besonders auffällig in Bezug auf die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft ist die steigende Zahl der Mandanten in der vergangenen Zeit. WeSaveYourCopyrights mahnte oder mahnt für zahlreiche namhafte Unternehmen ab. Mandanten waren oder sind zum Beispiel die Zooland Music GmbH mit Künstlern wie R.I.O. (u.a. „Turn This Club Around“ oder „Miss Sunshine“ oder Cascada (u.a. „San Franciso“). Weitere Abmahnungen erfolgten zum Beispiel für die Uptunes GmbH, die Künstler wie Scarlett (u.a. „Tik Tok“ oder „Blah Blah Blah“) vertritt. Besonders hohe Rechtsanwaltskosten entstanden, wenn WeSaveYourCopyrights für seinen Mandant reFXAudio Software Inc. abmahnte. Hier ging es in der Regel um das Werk „Nexus“. Da der Streitwert bei Abmahnungen dieses Mandanten oftmals bei 30.000 Euro und mehr liegt, betragen auch die Rechtsanwaltsgebühren oft 1000 Euro oder mehr.
100-Euro-Deckelung bei Filesharing-Abmahnungen von WeSaveYourCopyrights?
Der Gesetzgeber hat im Kampf gegen überzogene Forderungen der Anwälte in § 97a Abs. 2 UrhG eine Ausnahmeregeleung geschaffen. Diese soll bewirken, dass die maximalen Rechtsanwaltskosten in sogenannten Bagatellfällen auf 100 Euro gedeckelt werden. Auf diese Ausnahmeregelung wollen sich jetzt natürlich viele „Abmahnopfer“ berufen. Da es sich bei der öffentlichen Zugänglichmachung von Musik oder Filmen jedoch nicht um einen Bagatellfall handelt, wird es oft schwer, diese Regelung auf eine Filesharing-Abmahnung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH anzuwenden.
Übrigens: Abmahnungen wegen Filesharing sollten schon alleine deshalb nicht auf die leichte Schulter genommen werden, weil Urheberrechtsverletzungen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder entsprechenden Geldstrafen geahndet werden.
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