WeSaveYourCopyrights: Filesharing-Abmahnung der Single „Give“ (Shaun Baker feat. Maloy) kurz vor Verjährungseintritt

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Abmahnung Uptunes GmbH: „Give“ (Shaun Baker feat. Maloy)

Im Auftrag der Uptunes GmbH mahnt die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Liedes „Give“ (Shaun Baker feat. Maloy) in Filesharing-Tauschbörsen ab.

Der 2009 erschienene Song des englischen DJs Shaun Baker, der Mitte der 1980er Jahre nach Deutschland kam und in zahlreichen Clubs auflegte, ist nur einer von vielen, die Shaun Baker gemeinsam mit Maloy aufgenommen hat. Zusammen mit dem Produzenten Sebastian Wolter gründete Baker das Label Uptunes GmbH.

Die von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gerügten Vergehen an den Urheberrechten der Uptunes GmbH sind bereits im Jahr 2009 begangen worden. Da für Urheberrechtsverletzungen die allgemeine, dreijährige Verjährungsfrist des Zivilrechts gilt, sind die Abmahnungen nur wenige Wochen vor Eintritt der Verjährung ausgesprochen worden.

„Give“ (Shaun Baker feat. Maloy) soll von dem Internetanschluss der Abgemahnten unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein, indem der Song in eine Filesharing-Tauschbörse (u.a. BearShare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) hochgeladen worden sei. Zuvor sei der Track bereits aus dem Netzwerk heruntergeladen worden. Darüber hinaus stelle der Upload des Songs ein Angebot zum Download an andere Nutzer der Tauschbörse dar.

Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert von den Betroffenen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme in Höhe von 450,00 €.

Was können Sie tun, wenn Sie von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt wurden?

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