WeSaveYourCopyrights: Filesharing an der Single „Party Shaker“ (R.I.O. feat. Nicco) abgemahnt

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Abmahnung Zooland Music GmbH: „Party Shaker“ (R.I.O. feat. Nicco)

Erneut geht die Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen Verstöße an den Rechten der Zooland Music GmbH vor. Die Empfänger der Abmahnschreiben sollen das Urheberrecht der Mandantin an dem Titel „Party Shaker“ (R.I.O. feat. Nicco) in den einschlägigen Filesharing-Tauschbörsen verletzt haben.

„Party Shaker“ ist der aktuelle Song des Dance-Projekts R.I.O., der zusammen mit dem amerikanischen Sänger Nicco produziert wurde. Gleichzeitig ist der Track eine Vorankündigung des für Ende des Jahres geplanten neuen Albums von R.I.O. „Party Shaker“ schaffte es sowohl in Deutschland, Österreich und der Schweiz in die Top Ten der Single Charts.

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights legt in den zugestellten Abmahnungen den Betroffenen zur Last, dass von ihrem Internetanschluss der Song aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen worden sein soll. Außerdem hätten die Abgemahnten „Party Shaker“ erneut in das Netzwerk hochgeladen.

Durch diese Handlungen der vermeintlichen Filesharer sieht die Kanzlei WeSaveYourCopyrights den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt, aus welchem sie Ansprüche gegenüber den Beklagten geltend macht. Im Einzelnen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 450,00 € gefordert. 

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt wurden?

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