RKA: Abmahnung des Computer-Spiels „Sleeping Dogs“

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Abmahnung Koch Media GmbH: „Sleeping Dogs“

Die Kanzlei Reichelt, Klute, Aßmann (RKA) Rechtsanwälte geht im Auftrag der Koch Media GmbH, die sie schon in zahlreichen Abmahnfällen vertreten hat, gegen Urheberrechtsverstöße an dem Computer-Spiel „Sleeping Dogs“ vor. Jenes soll von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

 

Das von United Front entwickelte Game spielt in den Straßen Hongkongs, in denen sich der Spieler mit dem Helden Wei Shen vom Kleinganoven bis zum Gangsterboss hocharbeiten kann. Anders jedoch als in den herkömmlichen Spielen dieser Art, kommt „Sleeping Dogs“ fast ohne großartiges Waffenarsenal aus, sondern bietet die Möglichkeit, seine Gegner im Kung-Fu-Fight zu besiegen.

Den Adressaten der Abmahnschreiben wirft die Kanzlei RKA Rechtsanwälte vor, dass diese „Sleeping Dogs“ aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen haben sollen. Anschließend sei das Game zudem in das Netzwerk hochgeladen worden und somit anderen Benutzern zum Download angeboten worden. Dies erfülle den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung.

Aus diesem erhebt die Hamburger Kanzlei für ihre Mandantin Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Im Einzelnen werden die Abgemahnten aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Vergleichsbetrag von 900,00 € zur sofortigen Beilegung des Verfahrens zu entrichten.  

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte abgemahnt worden sind?

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