Abmahnung Koch Media GmbH: „Dead Island“
Für die Koch Media GmbH geht die Hamburger Kanzlei RKA (Reichelt, Klute Aßmann) Rechtsanwälte gegen Urheberrechtsverstöße an dem Computerspiel „Dead Island“ vor.
Das Spiel soll von den Abgemahnten, die Inhaber des von der Kanzlei ermittelten Internetanschluss sind, von dem der Urheberrechtsverstoß begangen worden sein soll, aus einer Filesharing-Tauschbörse (beispielsweise Bearshare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen worden sein. Außerdem sei das Game anderen Nutzern der Tauschbörse erneut zum Download angeboten worden.
Aufgrund des Verstöße gegen das Urheberrecht der Koch Media GmbH macht die Hamburger Kanzlei Ansprüche gegen die Empfänger der Abmahnschreibe geltend. So wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.
Abmahnung Koch Media GmbH: „Dirt 3“
Darüber hinaus verfolgt die Kanzlei RKA Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH Verstöße an dem PC-Spiel „Dirt 3“. Auch in diesen Fällen soll das Spiel von den Abgemahnten aus einer Peer-to-Peer-Tauschbörse heruntergeladen und dann per Upload zum Download bereitgestellt worden sein.
In dem Abmahnschreiben der Hamburger Kanzlei nicht nur die Forderung nach einer Unterlassungserklärung gestellt, sondern auch ein Pauschalbetrag von 800,00 €.