RKA: Abmahnung des PC-Spiels „Port Royale 3“

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Abmahnung Koch Media GmbH: „Port Royale 3“

Für die Koch Media GmbH verfolgt die Kanzlei Reichelt, Klute, Aßmann (RKA) Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße an dem Game „Port Royale 3“, welches in diversen Filesharing-Tauschbörsen unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.

Das Videospiel vereint eine Freibeuter- sowie Handelssimulation derart, dass der Spieler zwar auf der einen Seite in die Rolle des gierigen Piraten schlüpft, ständig jedoch auch auf die Händler und deren durchaus realistische Warenstörme angewiesen ist.

„Port Royale 3“ soll von dem Internetanschluss der Abgemahnten aus einer Filesharing-Tauschbörse (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter- und anschließend erneut in das Netzwerk hochgeladen worden sein. Durch den neuerlichen Upload des Computerspiels ist dieses zudem anderen Nutzern zum Download angeboten worden. Insgesamt sieht die Dortmunder Kanzlei durch die gerügten Vergehen den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt, aus welchem sie gegenüber den Betroffenen Ansprüche erhebt.

Die einzelnen, an die Inhaber des ermittelten Internetanschluss gestellten Forderungen belaufen sich auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz. Die Kanzlei Reichelt, Klute, Aßmann bietet den vermeintlichen Filesharern einen Vergleich an, welcher auf der Zahlung einer Pauschalsumme von 800,00 € beruht und sowohl Schadensersatz als auch Rechtsanwaltskosten beinhaltet.     

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Reichelt, Klute, Aßmann (RKA) Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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