RKA: Abmahnung der Computer-Simulation „Ship Simulator Extremes“

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Abmahnung Koch Media GmbH: „Ship Simulator Extremes“

Die Koch Media GmbH hat die Kanzlei Reichelt, Klute, Aßmann (RKA) Rechtsanwälte mit der Wahrung ihrer Urheberrechte an dem PC-Spiel „Ship Simulator Extremes“ beauftragt. Die Kanzlei wirft den Abgemahnten vor, das Game aus einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen zu haben.

„Ship Simulator Extremes“ ist die neueste Auflage der erfolgreichen Schiffsimulationsreihe und bietet dem Nutzer spektakuläre Bilder von Hafeneinfahrten, Gängen über das Deck diverser Schiffstypen oder die detaillierte Vorbereitung von Anlegemanövern.

Unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung – so lautet der Vorwurf der Kanzlei Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte an die Adressaten der Abmahnschreiben. Dies umfasst sowohl den Umstand, dass die Simulation aus einer der einschlägigen Filesharing-Tauschbörsen (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen, aber auch erneut in das Netzwerk hochgeladen worden sein soll.

Aus dem Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung macht die abmahnende Kanzlei für ihre Mandantin Ansprüche geltend, welche sowohl Unterlassung als auch Schadensersatz umfassen. Im Einzelnen wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme in Höhe von 800,00 € von den Betroffenen gefordert.  

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei RKA (Reichelt, Klute, Aßmann)Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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