Abmahnungen für die Universal Music GmbH
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte verfolgt einmal mehr die Interessen des Plattenlabels Universal Music GmbH. Gegenständlich sind dabei in den aktuellen Abmahnungen Titel, die auf dem Sampler „German Top 100 Single Charts (21.11.2011)“ erschienen sind.
So wird das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen in einer Filesharing-Tauschbörse (wie z.B. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) der folgenden Werke gerügt:
Andreas Gabalier – „I Sing A Liad Für Di“
Lady Gaga – „The Edge of Glory“
Marlon Roudette – „New Age”
Rihanna - „California King Bed“
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte wirft den abgemahnten Inhabern des ermittelten Internetanschlusses, von welchem die Verstöße begangen worden sein sollen, vor, die Titel unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies soll geschehen sein, indem die Betroffenen die Titel auf ihrer Festplatte zum Download von einer der besagten p2p-Tauschbörsen freigegeben haben.
Für das Plattenlabel macht die Kanzlei daher Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Dabei wird die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 1.200,00 € gefordert. Die geforderte Summe ist derart hoch, da es sich zumeist um Sammelabmahnungen handelt, die Verstöße an den Rechten mehrerer Songs rügen.
Vorsicht geboten
Aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Sampler handelt, auf dem Lieder der unterschiedlichsten Rechteinhaber enthalten sind, sollte bei der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung besondere Vorsicht walten gelassen werden. Durch die Abgabe einer zu allgemein gehaltenen Erklärung drohen den Betroffenen leicht weitere Abmahnungen und Zahlungsforderungen. Andererseits kann aber auch eine Unterlassungserklärung, die zu pauschal gehalten ist, nichtig sein, wie das OLG Düsseldorf erst vor kurzem in einem Filesharing-Fall der Hamburger Kanzlei festgestellt hatte.