Rasch: Filesharing des Albums „Believe“ (Justin Bieber) gerügt

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Abmahnung Universal Music GmbH: „Believe“ (Justin Bieber)

Justin Bieber spaltet, seitdem er auf dem Internet-Videoportal Youtube Berühmtheit erlangt hat, die Massen. Die einen lieben den jungen Kanadier, die anderen dem jungen Gesangstalent eher ablehnend gegenüber.
Doch auch sein neuestes Album „Believe“ hat an den Erfolg seiner ersten beiden Alben angeknüpft. Aus diesem sind bereits die Songs „As long as you love me“ sowie „Boyfriend“ ausgekoppelt worden.

Nun jedoch hat die Universal Music GmbH die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte damit beauftragt, Urheberrechtsverstößen an dem Album nachzugehen. Die Kanzlei mahnt daher derzeit zahlreiche Nutzer von Filesharing-Tauschbörsen wegen Filesharings von „Believe“ ab.

Den Betroffenen wird vorgeworfen, dass von ihrem Internetanschluss aus das Album aus einem P2P-Netzwerk (wie u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen worden sei. Außerdem sei „Believe“ anderen Nutzern durch einen erneuten Upload zum Herunterladen zur Verfügung gestellt worden.

Insgesamt sei durch die aufgeführten Urheberrechtsverstöße der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden, woraus die Hamburger Kanzlei für ihre langjährige Mandantin Ansprüche erhebt. Konkret fordert sie die Betroffenen auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag von 1.200,00 € zu zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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