Abmahnung Universal Music GmbH: „Life in a Beautiful Light“ (Amy Macdonald)
Im Auftrag der Universal Music GmbH geht die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte gegen Urheberrechtsverstöße an dem Album „Life in a Beautiful Light“ der Sängerin Amy Macdonald vor.
Mit ihrem dritten Studioalbum, „Life in a Beautiful Light“, hat Amy Macdonald einmal mehr einen großen Erfolg gelandet. Zwar ist das Album musikalisch nicht so verspielt wie sein Vorgänger, jedoch zeichnet sich die ihre Songs selbst schreibende Amy Macdonald durch ihre gewohnt schlichte Schönheit der Musik eindrucksvoll und nachhaltig aus. In den deutschen und österreichischen Album-Charts kletterte es bis an die Spitze, in den britischen und amerikanischen Album-Charts bis auf Platz Zwei.
Doch geht die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte nun gegen Urheberrechtsverstöße an dem Album der jungen Schottin vor. Sie rügt, dass von dem Internetanschluss der Adressaten der Abmahnschreiben „Life in a Beautiful Light“ aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen worden sein soll. Darüber hinaus sei das Album von den Inhabern des ermittelten Internetanschlusses auch erneut in das Netzwerk hochgeladen und somit anderen Nutzern zum Download angeboten worden.
Hierdurch sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt, aus welchem die Hamburger Kanzlei Ansprüche für die Universal Music GmbH erhebt. Diese belaufen sich auf die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 1.200,00 €.
Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte abgemahnt wurden?