Rasch: Abmahnung des Albums „Teenage Dream“ (Katy Perry)

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Abmahnung EMI Music Germany GmbH & Co. KG: „Teenage Dream“ (Katy Perry)

Für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG verfolgt die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße an dem Erfolgsalbum „Teenage Dream“ der Sängerin Katy Perry. Das Album soll von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

 

„Teenage Dream“ ist bereits das dritte Studioalbum der US-amerikanischen Popsängerin. Obwohl es bereits im August 2010 auf den Markt gebracht wurde, veröffentlicht die Künstlerin noch immer Singles aus diesem. Aus dem gegenständlichen Album sind die Singles „California Gurls“, „Teenage Dream“, „Firework“, „E.T.“, „Last Friday Night“ sowie die jüngst ausgekoppelten „Part of Me“ und „Wide Awake“ populär geworden.
„Teenage Dream“ erreichte in den USA sowie in Großbritannien Platz Eins der Album-Charts, in Deutschland stieg es immerhin bis auf Platz Fünf.

Den Adressaten der Abmahnschreiben wird vorgehalten, dass von ihrem Internetanschluss aus das Katy-Perry-Album zunächst aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter- und anschließend in diese hochgeladen worden sei. Durch den erneuten Upload von „Teenage Dream“ ist dasselbe anderen Nutzern zum Download aus dem P2P-Netzwerk angeboten worden.

Aufgrund der dargelegten Urheberrechtsverstöße macht die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte für das Plattenlabel Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Gefordert wird von den Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme in Höhe von 1.200,00 €.

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