Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Vorwurf unerlaubtes Filesharing – was tun bei Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian?

Immer mehr Rechtsanwälte spezialisieren sich auf Urheberrechtsverletzungen im Internet. Kein Wunder – ein offizielles Schreiben einer Anwaltskanzlei mit einer Forderung nach Schadensersatz jagt den meisten Menschen einen ordentlichen Schrecken ein. Um keinen weiteren Ärger heraufzubeschwören, werden beigefügte Papiere unterschrieben und die geforderte Summe überwiesen, oft in der irrigen Annahme, eine Beratung bei einem Fachanwalt würde die Kosten nur noch unnötig in die Höhe treiben.

Aber: Eine solche Reaktion schützt weder vor künftigem Ärger – weitere Forderungen derselben Kanzlei sind nicht ausgeschlossen – noch spart man dadurch zwangsläufig Geld. Prinzipiell gilt für die Empfänger von Abmahnschreiben:

  •  Ruhig bleiben!
  •  Zunächst keine Rechnungen bezahlen!
  •  Keinerlei Erklärungen der Abmahnenden unterschreiben!
  •  Nicht auf eigene Faust mit dem gegnerischen Anwalt Kontakt aufnehmen!

Stattdessen ist es hilfreich, sich bei einer auf Onlinerecht spezialisierten Kanzlei beraten zu lassen. Die Fachleute kennen die Kniffe und Fallstricke solcher Abmahnungen und sorgen dafür, dass mangelndes Fachwissen den Abgemahnten nicht zum Nachteil wird. Ein erstes Informationsgespräch ist in der Regel kostenlos.

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Filesharing – ist das überhaupt strafbar?

Fast täglich laden wir Formulare, Texte und Artikel aus dem Internet herunter. Auch Bilder, Videos oder Computerspiele ziehen sich viele User auf den eigenen Rechner und schicken manche Dateien auch an Freunde und Familie weiter. Dieser Vorgang des Teilens (Share) von Dateien (Files) ist zunächst noch nichts Unrechtmäßiges.

Handelt es sich bei den Daten allerdings um urheberrechtlich geschützte Filme, Musiktitel, Bilder, Texte oder Spiele, müssen die Rechteinhaber der Verbreitung zugestimmt haben. Andernfalls begeht man eine Urheberrechtsverletzung.

Dem Verbraucher allerdings ist oft gar nicht klar, dass er sich mit dem Download im Bereich der Illegalität bewegt. Auf Tauschbörsen wie napster, bittorent, eDonkey und zahlreichen anderen ist aber urheberrechtliches Material im Umlauf, das verbotenerweise weiter verbreitet wird. Die Mitgliedschaft in solchen Netzwerken beinhaltet in der Regel das Herunterladen eines speziellen Programms, mit dem die kostenlos erhaltenen Dateien vom eigenen Rechner aus wieder für andere Mitglieder zur Verfügung stehen.

Abmahnung – was bedeutet das?

Musik-, Film- und Softwarekonzerne wehren sich dagegen, dass die von ihnen zum Teil teuer und aufwendig produzierten Werke kostenlos weitergegeben werden. Sie tun dies, indem sie Anwaltskanzleien damit beauftragen, illegale Downloader zu finden, zur Kasse zu bitten und für das nächste Mal eine noch höhere Strafe anzudrohen.

Eine auf diesem Gebiet sehr aktive Kanzlei ist die von

Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Kurfürstendamm 103/104

10711 Berlin

Tel. 030 88 92 20 20

Fax 03088922021

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Die Kanzlei Daniel Sebastian mahnt unter anderem im Auftrag folgender Mandanten ab:

  •  DigiRights Administration GmbH, Darmstadt (verschiedene Musiktitel aus den German Single Top 100)
  •  Aerosoft GmbH, Büren (verschiedene Computer-Simulationen, z.B. German Airports)
  •  Daedalic Entertainment GmbH, Hamburg (verschiedene Computerspiele)
  •  Robert Diggs, US-Rapper, auch bekannt unter dem Pseudonym RZA (verschiedene Musiktitel, z.B. RZA Ode to Django)
  •  Von Fiessbach Film Moya & Moya & Zwickel GbR (Erotikfilm „Hotel Desire“)

 Die Kanzlei verschickt Hunderte von Abmahnschreiben. Sie berücksichtigt dabei bereits Änderungen am Urheberrecht durch die Einführung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Ein Gesetz, das eigentlich verhindern soll, dass im Rahmen von Massenabmahnungen überzogene Gebühren verlangt werden. Doch das funktioniert in der Praxis nicht immer.

Grundlage der Abmahnungen der Kanzlei Sebastian sind Informationen der Firma SKB UG, die im Auftrag der Rechteinhaber in Tauschbörsen nach einzelnen Werken sucht und dann verfolgt, von welchen Internetanschlüssen sie heruntergeladen werden.

Im Schreiben von Daniel Sebastian wird der Abgemahnte darüber informiert, dass nach Ermittlungen der SKB UG festgestellt wurde, dass ein bestimmtes Werk (der Name wird genannt) anderen Nutzern „weltweit zugänglich“ gemacht werde. Auch Datum und Uhrzeit des angeblichen Verstoßes wurden festgehalten. Laut Bundesgerichtshof besteht in einem solchen Fall eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist. Schließlich führt Sebastian noch aus, dass den Anschlussbesitzer eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast trifft, wenn er diese Vermutung erschüttern will.

Juristischer Fachjargon, der gut dazu geeignet ist, ahnungslose Laien einzuschüchtern! Tatsächlich kann ein Fachanwalt aber in der Praxis relativ häufig darlegen, dass weitere Personen für die Urheberrechtsverletzung infrage kommen: dann nämlich, wenn der Internetanschluss von verschiedenen Menschen genutzt wird, zum Beispiel in Unternehmen, Wohngemeinschaften oder Familien mit Kindern.

Im folgenden Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Filesharing-Abmahnung abwehren.

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Schadensersatz – was kostet illegales Downloaden?

Dem Konzern, dessen Inhalte ohne Genehmigung weiter verbreitet werden, entsteht ein sogenannter Lizenzschaden, der ersetzt werden soll. Für das Erstellen der Abmahnung verlangen Anwälte weitere Kosten. Je nach Werk und je nach Aufwand werden für Urheberrechtsverletzungen im Internet zwischen 400,- und 1000,- € gefordert.

Anders als bei ähnlichen Fällen enthalten die Abmahnungen der Kanzlei Daniel Sebastian allerdings oft dazu keine konkreten Aufschlüsselungen. Fehler in diesem Bereich können aber möglicherweise die ganze Abmahnung unwirksam machen. Hat der Abgemahnte allerdings die Rechtsverletzung anerkannt, wird ihm von der Kanzlei ein Vergleich angeboten: Nach Zahlungen in Höhe von 400,- bis 600,- € könnten die Ansprüche als erledigt gelten.

Die Unterlassungserklärung – was ist das?

Dem geschädigten Konzern liegt daran, nicht noch mehr Geld durch illegale Downloads zu verlieren. Aus diesem Grund sollen die abgemahnten Internetnutzer schriftlich erklären, die Rechte des jeweiligen Unternehmens zu respektieren. Werden nach Unterzeichnen einer solchen Erklärung trotzdem noch einmal die geschützten Werke illegal vom eigenen Anschluss herunter geladen, drohen Vertragsstrafen in Höhe von bis zu 5000,- €.

Bisher war es in den meisten Kanzleien üblich, Abmahnungen eine vorgefertigte sogenannte „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ beizufügen, die nur noch unterschrieben zurückgesendet werden musste. Hier schlägt Daniel Sebastian einen neuen Weg ein: Die Abgemahnten sollen selbst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung formulieren – für juristische Laien so gut wie unmöglich.

Vorsicht bei Angeboten der Gegenseite

Gleichzeitig bietet er an, sich beim Aufsetzen der Erklärung kostenlos telefonisch von Mitarbeitern seiner Kanzlei beraten zu lassen. Das heißt im Klartext: Der Anwalt der Gegenseite will gleichzeitig auch die Interessen der Abgemahnten vertreten. Die liefern in einem solchen Telefonat aber möglicherweise zusätzliche Informationen über die Umstände des Downloadens, die vom Rechteinhaber gegen sie verwendet werden können! Verbrauchern ist daher dringend anzuraten, nicht mit Vertretern der Kanzlei Sebastian zu sprechen! Stattdessen sollten sie einen eigenen Fachanwalt für Internetrecht in Anspruch nehmen, der nur ihre Rechte im Fokus hat.

Rat aus dem Internet hingegen ist in der Regel unzureichend und oft kontraproduktiv. Zwar finden sich hier Bausteine für das eigene Verfassen von Unterlassungserklärungen; diese sind aber oft nicht juristisch korrekt formuliert oder berücksichtigen die individuelle Sachlage nicht. Solche Erklärungen sind dann häufig unwirksam oder führen zu unnötig hohen Kosten.

Ignorieren kann teuer werden

Geradezu gefährlich ist außerdem der oft gelesene Tipp, auf das Abmahnschreiben gar nicht zu reagieren. Nach Ablaufen einer Frist kann dann nämlich ein wesentlich teureres Einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht folgen. Die Behauptung, man habe niemals Post von Daniel Sebastian erhalten, ist in diesem Fall ebenfalls nicht Erfolg versprechend: Im Gegensatz zur sonst üblichen Rechtsprechung müssen Abmahnungen nicht per Einschreiben versandt werden. Kann der gegnerische Anwalt belegen, dass der Brief eingeworfen wurde, gilt er vor Gericht automatisch als zugestellt.

Sie wurden abgemahnt - was können Sie tun?

Sie haben eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin erhalten? Geraten Sie nicht in Panik!

  • Überprüfen Sie die in der Abmahnung genannten Fakten: Könnten Sie selbst, ein Mitglied Ihrer Familie bzw. aus ihrem Haushalt zum genannten Zeitpunkt die aufgeführten Dateien heruntergeladen haben?
  • Besprechen Sie den Sachverhalt und den Inhalt des Abmahnschreibens möglichst bald mit einem auf Internetrecht oder Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt!
  • In einem – in der Regel kostenlosen – Erstgespräch wird man Ihren Fall begutachten und klären, welches Vorgehen sinnvoll erscheint, und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Ziel ist immer, die Vorwürfe der Gegenseite zu entkräften, um die Abmahnkosten ganz zu umgehen oder wenigstens so gering wie möglich zu halten.

Übertragen Sie Ihren Fall einem spezialisierten Anwalt, kümmert der sich um die komplette Abwicklung. Aufgrund der Erfahrung mit Hunderten ähnlicher Fälle dürfen Sie ein kompetentes, effizientes und vergleichsweise kostengünstiges Vorgehen erwarten.

Die dafür entstehenden Kosten tragen Sie als Klient, da die meisten Rechtsschutzversicherungen Abmahnungen für illegales Filesharing nicht abdecken. Es lohnt sich aber durchaus für langjährige Kunden, nach einer Ausnahmeregelung aus Kulanzgründen zu fragen.

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Kanzlei Sebastian: Urheberrechtsverstöße am Film „Hotel Desire“ gerügt

Die Berliner Kanzlei des Rechtsanwalts Daniel Sebastian hat in der Von Fiessbach Film Moya & Moya & Zwickler GbR eine neue Mandantin gewonnen. Für diese verfolgt die Kanzlei Sebastian derzeit Urheberrechtsverstöße an dem Film „Hotel Desire“. Die gerügten Verstöße sollen in Filesharing-Tauschbörsen begangen worden sein.

Kanzlei Sebastian: Upload des Songs „Herzrasen“ (HouseRockerz) abgemahnt

Die DigiRights Administration GmbH hat die Berliner Kanzlei Sebastian mit der Abmahnung zahlreicher Urheberrechtsverstöße an dem Liedwerk „Herzrasen“ der deutschen DJ-Gruppe HouseRockerz beauftragt. Die gerügten Verstöße sollen in einer der einschlägigen Filesharing-Tauschbörsen durch Upload des Songs begangen worden sein.

Kanzlei Sebastian: Gusttavo Limas Sommerhit „Balada“ abgemahnt

„Balada“ des brasilianischen Sängers Gusttavo Lima ist einer der Hits dieses Sommers. Doch die gute Laune, welche das Lied versprüht, verfliegt bei zahlreichen, vermeintlichen Filesharern schnell. Ihnen wird vorgeworfen, dass der gegenständliche Titel von ihrem Internetanschluss aus einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen worden sein soll.

Kanzlei Sebastian: Abmahnung des Titels „David Doesn’t Eat“ (Scooter)

„David Doesn’t Eat“ der deutschen Techno-Band Scooter ist ein weiterer Titel in der derzeit schier endlos scheinenden Liste der Songs, die von der Berliner Kanzlei Sebastian abgemahnt werden. Auch in diesen Fällen soll das Lied vom Internetanschluss der Abgemahnten unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein.