Abmahnung für die DigiRights Administration GmbH: „L’amour toujours“ (Alex C)
Einmal mehr versendet der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian Abmahnungen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH. Gegenständlich in den aktuellen Fällen ist der Track „L’amour toujours“ (Alex C), der von den Abgemahnten unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.
Die Single des deutschen Produzenten und DJs ist ein Cover des gleichnamigen Welterfolges aus dem Jahre 2001 von Gigi D’Agostino. Alex C veröffentlichte seinen Remix Ende 2012, eine Chartplatzierung in den deutschen Single-Charts gelang ihm jedoch nicht. Nichtsdestotrotz ist der Song auf einigen Samplern enthalten.
Die Abgemahnten sollen „L’amour toujours“ (Alex C) von ihrem Internetanschluss aus einer Filesharing-Tauschbörse (wie BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen haben. Im Anschluss daran soll der Song erneut in das Netzwerk hochgeladen worden sein. Durch den erneuten Upload der Single sei diese anderen Nutzern zum Download angeboten worden, worin die Kanzlei Sebastian spätestens den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt sieht.
Sie fordert daher von den Betroffenen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Schadensersatz. Dieser soll durch die Zahlung einer Pauschalsumme abgegolten werden.
Abmahnung für die DigiRights Administration GmbH: „Get Up (Rattle)“ (Bingo Players ft. Far East Movement)
Darüber hinaus verfolgt die Kanzlei Sebastian derzeit Urheberrechtsverstöße an dem Lied „Get Up (Rattle)“ (Bingo Players ft. Far East Movement), welches ebenfalls aus einem P2P-Netzwerk heruntergeladen und erneut in jenes hochgeladen worden sein soll.
Von den Abgemahnten fordert die Berliner Kanzlei wie in all ihren Verfahren die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.
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