Abmahnung Von Fiessbach Film Moya & Moya & Zwickler GbR: „Hotel Desire“
Die Berliner Kanzlei des Rechtsanwalts Daniel Sebastian hat in der Von Fiessbach Film Moya & Moya & Zwickler GbR eine neue Mandantin gewonnen. Für diese verfolgt die Kanzlei Sebastian derzeit Urheberrechtsverstöße an dem Film „Hotel Desire“. Die gerügten Verstöße sollen in Filesharing-Tauschbörsen begangen worden sein.
„Hotel Desire“ ist ein deutscher Erotik-Kurzfilm, der sich explizit von den gewöhnlichen Pornofilmen distanziert und abgrenzt. Regisseur Sergej Moya drehte den Streifen 2011 und realisierte das Projekt mit einem Budget von 170.000 €, hauptsächlich per Crowdfounding finanziert. 2012 ist der Film bei ARTE ausgestrahlt worden.
Die Abgemahnten sollen, so lautet der Vorwurf der Kanzlei Sebastian, „Hotel Desire“ von ihrem Internetanschluss zunächst unerlaubt aus einer Filesharing-Tauschbörse (u.a. BearShare, BitTorrent, eDonkey, Limewire) heruntergeladen und anschließend in diese hochgeladen haben. Durch den erneuten Upload des Films sei dieser zudem anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download bereitgestellt worden.
Die Kanzlei Sebastian sieht durch die dargelegten Verstöße gegen das Urheberrecht der Von Fiessbach Film Moya & Moya & Zwickler GbR den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt. Aus diesem erhebt sie für ihre Mandantin Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegenüber den Abgemahnten. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 1.250,00 €.