Kanzlei Sebastian: Abmahnung des Song „Party Like A DJ“ (The Glam feat. Flo Rida, Trina and Dwaine)

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Abmahnung DigiRights Administration GmbH: „Party Like A DJ“ (The Glam feat. Flo Rida, Trina and Dwaine)

Erneut vertritt Rechtsanwalt Daniel Sebastian die DigiRights Administration GmbH in der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an einem der Musikwerke ihrer Mandantin. Vorliegend ist die Single „Party Like A DJ“ (The Glam feat. Flo Rida, Trina and Dwaine) gegenständlich.

Die Produktion des amerikanischen Rappers Flo Rida mit den Künstlern The Glam, Trina und Dwaine entstand 2011. Der Titel ist auf diversen Chart-Samplern enthalten, wie beispielsweise der „German Top 100 Single Charts“.

Den Empfängern der Abmahnschreiben wird vorgeworfen, dass der Titel von ihrem Internetanschluss aus einer Fileshraing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter- und anschließend erneut in die Tauschbörse hochgeladen zu haben. Die Ermittlung der vermeintlichen Filesharern sei durch die Zuordnung der in der Tauschbörse festgestellten IP-Adresse zu der Anschrift der Betroffenen geschehen.
Insbesondere durch den neuerlichen Upload von „Party Like A DJ“ sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung von den Abgemahnten erfüllt worden.

Folglich fordert die Kanzlei Sebastian von den Betroffenen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme.

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