Abmahnungen für Sony Music Entertainment Germany GmbH und Random House, Inc.
Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte bereiten augenscheinlich eine neue Abmahnwelle für die Sony Music Entertainment Germany GmbH und Random House, Inc. vor. Die Kanzlei hat vor den LG Köln und dem LG München I Verfügungen gegen die Deutsche Telekom AG sowie die Telefonica Germany GmbH & Co. KG erwirkt.
Die erstrittenen Beschlüsse verhindern die Löschung von Daten, anhand welcher von der Kanzlei ermittelte IP-Adressen den Internetanschlussinhabern zugeordnet werden können.
Die Kanzlei nimmt an, dass von den ermittelten IP-Adressen Titel der Sony Music Entertainment Germany GmbH sowie der Random House, Inc. widerrechtlich in p2p-Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht worden seien sollen.
Die Verfügungen richten sich gegen die Deutsche Telekom AG sowie die Telefonica Germany GmbH & Co. KG.
Es ist zu erwarten, dass die Provider per Gerichtsbeschluss von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aufgefordert werden, die Anschlussdaten der ermittelten IP-Adressen herauszugeben. Mithilfe dieser Informationen wäre dann eine Abmahnung der Anschlussinhaber zu erwarten. Im Zuge der Abmahnung könnte die Kanzlei für ihre Mandanten einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz geltend machen, welcher bei der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte pauschal etwa 956,00 € beträgt.